
Familienausschuss: Plakolm kündigt Unterhaltsgarantie-Fonds ab 2026 an
Debatte über Kinderbetreuung, leistbares Wohnen, psychische Gesundheit, Jugendkriminalität und soziale Medien
Schon drei Stunden nach der neuerlichen Angelobung durch den Bundespräsidenten stand Ministerin Claudia Plakolm den Abgeordneten heute im Familienausschuss Rede und Antwort. Die Einführung eines zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres, die Einrichtung eines Unterhaltsgarantie-Fonds ab 2026, das Gütesiegel für Kinderschutz oder die Bekämpfung der Kinderarmut waren dabei nur einige der Themen, auf die die neue Ressortchefin in der Aussprache über aktuelle Fragen näher einging.
Teils vorweggenommen wurde dabei auch schon die Debatte über die Inhalte der sechs oppositionellen Entschließungsanträge, die danach auf der Agenda standen und die alle mit ÖVP-SPÖ-NEOS-Mehrheit vertagt wurden. Darin ging es einerseits um freiheitliche Forderungen nach einem Sicherheitskonzept gegen Jugendkriminalität und einem Förderprogramm für leistbares Wohnen für junge Menschen und andererseits um Initiativen der Grünen zur psychischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen und der Einführung einer Unterhaltsgarantie.
VOM AUSBAU DES KINDERBETREUUNGSANGEBOTS BIS ZUR VÄTERBETEILIGUNG
Angesichts des budgetären Sparzwangs müsse darauf geachtet werden, dass nicht gerade bei den Familien der „Rotstift“ angesetzt werde, betonte Ricarda Berger (FPÖ). Ein wichtiges Anliegen war ihr auch, dass ausreichend Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderungen geschaffen werden, zumal derzeit viele davon fehlen würden. Keine Notwendigkeit für die generelle Einführung eines zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres sah Rosa Ecker (FPÖ), weil damit die Wahlfreiheit der Eltern eingeschränkt würde.
Barbara Neßler (Grüne) zeigte sich grundsätzlich zufrieden darüber, dass ein Bekenntnis zur Unterhaltsgarantie ins Regierungsprogramm aufgenommen wurde. Der dafür vorgesehene Fonds in der Höhe von 35 Mio. Ꞓ würde aber ihrer Meinung nach nicht ausreichen. Laut Berechnungen bräuchte es rund 240 Mio. Ꞓ. Unter Verweis auf den von den Grünen vorgelegten Entschließungsantrag wies sie zudem darauf hin, dass derzeit bereits 36 % der Kinder von Alleinerziehenden in Österreich gänzlich ohne Unterhaltszahlungen oder Ersatzleistungen auskommen müssen. Betroffen seien insgesamt 59.000 Kinder. Weiters stellte sie Fragen bezüglich der zukünftigen Finanzierung des FLAF, der Verlängerung des HPV-Impfprogramms sowie der rechtlichen Umsetzung des Verhüllungsverbots für Kinder.
Bernhard Herzog (SPÖ) hob die Bedeutung der Väterbeteiligung an der Kinderbetreuung hervor und erkundigte sich danach, wie die bestehenden Modelle weiterentwickelt werden sollen. Das Interesse von Silvia Kumpan-Takacs (SPÖ) galt vor allem den Maßnahmen bezüglich Kinderrechte, Kinderschutz sowie der Arbeit der dazu vorgesehenen Qualitätssicherungsstelle.
Die Entbürokratisierung bei der Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsmodellen sei ein zentraler Punkt im Regierungsprogramm, hob NEOS-Vertreterin Gertraud Auinger-Oberzaucher hervor. Aus Sicht ihres Fraktionskollegen Johannes Gasser sei eine gute Datenlage entscheidend, um das aktuelle System sinnvoll weiterentwickeln zu können. Ernst nehmen müsste man auch die Empfehlungen des Rechnungshofs, der in der Frage der Väterbeteiligung unter anderem die Überwindung von gewissen gesellschaftlichen Rollenbildern für wichtig erachtet hat.
PLAKOLM SETZT AUF WEITERENTWICKLUNG DER KINDERBETREUUNGSGELDMODELLE UND ERHÖHUNG DER VÄTERBETEILIGUNG
Sie stehe für ein vielfältiges Familienbild, da Familie in unterschiedlichen Konstellationen gelebt werde, stellte Plakolm gegenüber Daniela Gmeinbauer (ÖVP) fest. Gleichzeitig müsse die Politik die Rahmenbedingungen schaffen, dass sich Menschen für Kinder entscheiden können, wenn sie das wollen.
In Beantwortung der konkreten Fragen gab die Ministerin zu bedenken, dass grundsätzlich die Bundesländer für die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder mit Beeinträchtigungen zuständig seien. Von Seite des Bundes werde die erhöhte Familienbeihilfe ausgeschüttet und zahlreiche Bildungs- und Beratungsmaßnahmen angeboten.
Die Koalitionsparteien seien übereingekommen, ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr einzuführen, wobei im Jahr 2026 80 Mio. Ꞓ und zusätzlich 20 Mio. Ꞓ ab 2027 unter Budgetvorbehalt bereitgestellt werden sollen, führte die Ministerin weiter aus. Im Grunde würde das nur 5 % der Kinder treffen, da bereits 95 % der über Vierjährigen einen Kindergarten besuchen. Wie schon in den Vorjahren, als zum Beispiel der Familienzeitbonus eingeführt wurde, werde man weiter an der Erhöhung der Väterbeteiligung arbeiten. Eine zentrale Rolle komme dabei laut Einschätzung der Ministerin auch den Arbeitgeber:innen zu. Bei der Weiterentwicklung der Modelle werden die Empfehlungen des Rechnungshofs berücksichtigt, einige Vorschläge hätten bereits umgesetzt werden können. Im Fokus stünden auch die Entbürokratisierung, Vereinfachung und Digitalisierung der Prozesse, pflichtete Plakolm der Abgeordneten Auinger-Oberzauer (NEOS) bei.
Plakolm bekräftigte, dass ab 2026 ein Unterhaltsgarantie-Fonds zur Vermeidung von Frauen- und Kinderarmut eingerichtet werde, der mit 35 Mio. Ꞓ dotiert sein soll. Damit könne eine zusätzliche Unterstützung gewährt werden, wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben. Über die von Barbara Neßler (Grüne) angesprochene Kindergrundsicherung, die auf einem Zwei-Säulen-Modell basieren soll, werde sie morgen erste Gespräche mit der Sozialministerin führen. Ziel sei es jedenfalls, die Kinderarmut – gemäß dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Kindergarantie – bis 2030 zu halbieren und eine treffsichere Lösung zu entwickeln.
Um Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vor Gewalt zu schützen, wurde die Einrichtung einer eigenen, nicht staatlichen, unabhängigen und fachlich geeigneten Qualitätssicherungsstelle „Kinderschutz“ in die Wege geleitet, informierte Plakolm. Diese Stelle habe die Aufgabe, Gütesiegel an Einrichtungen, Vereine und Organisationen mit qualitätsgesicherten Kinderschutzkonzepten zu verleihen. Die Stelle habe bereits ihre Tätigkeit aufgenommen und sei mit einem Budget in der Höhe von 720.000 Ꞓ ausgestattet.
Die Ministerin stimmte dem Abgeordneten Johann Weber (ÖVP) zu, dass die Medienkompetenz der Jugendlichen ausgebaut werden müsse. Auch wenn sie früher dem Handyverbot skeptisch gegenüber gestanden sei, so glaube sie mittlerweile, dass ohne Smartphone ein konzentrierterer Unterricht möglich sei. Das Thema Radikalisierung durch soziale Medien – eine Frage des Abgeordneten Süleyman Zorba (Grüne) – werde auch in Hinkunft ein Schwerpunkt sei, bestätigte Plakolm, heuer wurden bereits 23 Projekte in diesem Bereich gefördert.
Nachdem Plakolm auch für den Bereich Integration zuständig ist, sah sie das geplante Kopftuchverbot nicht nur als jugendpolitische Maßnahme, sondern auch als Schutz von jungen muslimischen Mädchen, die sich manchmal schon im Alter von acht oder neun Jahren verhüllen müssten. Es werde an einer verfassungskonformen Regelung unter Einbeziehung von Expert:innen gearbeitet, wobei eventuell auf den Einzelfall abgezielt werden soll.
Als eine sehr wichtige Gesundheitsmaßnahme schätzte Plakolm die HPV-Impfung ein, da sie als einzige Impfung vor einer Krebserkrankung schützen könne. Die Kompetenz dafür liege aber im Gesundheitsressort. Der Eltern-Kind-Pass soll ab dem Jahr 2026 digitalisiert werden.
Was generell die budgetären Spielräume betreffe, so seien alle Ministerien gefordert, Sparpotentiale zu heben, unterstrich Plakolm. Die Gespräche darüber hätten aber erst begonnen. Sichergestellt sei jedenfalls die Finanzierung des FLAF, der im Jahr 2024 einen vorläufigen Erfolg in der Höhe von 252 Mio. Ꞓ aufgewiesen habe.
VORSCHLÄGE VON FPÖ UND GRÜNEN ZUR KINDERBETREUUNG
Sowohl von der FPÖ als auch von den Grünen lagen Vorschläge zum Thema Kinderbetreuung vor. Während die freiheitliche Abgeordnete Rosa Ecker für eine „echte“ Wahlfreiheit eintrat und das Recht der Eltern betonte, in den ersten Lebensjahren selbst bei ihren Kindern bleiben zu können (30/A(E)), plädierte Barbara Neßler (Grüne) für einen verbindlichen Rechtsanspruch auf einen Kinderbildungs- und betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr (184/A(E)).
In der Diskussion wiederholte Rosa Ecker (FPÖ) ihren Standpunkt, wonach die Entscheidung für Familie und Kinder nicht zu persönlichen, finanziellen oder beruflichen Nachteilen führen dürfe. Was die in Oberösterreich gewährte Unterstützung für Familien, die ihre Kinder zu Hause betreuen, betrifft, so handle es sich dabei um einen Anerkennungsbeitrag. Außerdem zeige die Praxis, dass die Bezugsdauer durchschnittlich nur ein halbes Jahr betrage und die Kinder danach in den Kindergarten gehen würden. Das zweite verpflichtende Kindergartenjahr sollte ihrer Meinung nach nur für jene Kinder gelten, die Sprachdefizite haben.
Der Kindergarten sei die erste zentrale Bildungseinrichtung im Leben eines Kindes und lege den Grundstein für die sprachliche, soziale und emotionale Entwicklung, zeigte sich Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne) überzeugt. Es müsste nun gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden ein verbindlicher Stufenplan für die Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf einen ganztägigen, ganzjährigen, wohnortnahen und qualitativ hochwertigen Kindergartenplatz ab dem ersten Geburtstag ausgearbeitet werden. Die dafür notwendigen Mittel wären vorhanden, zumal die letzte Regierung für den Ausbau der Kinderbetreuung 4,5 Mrd. Ꞓ bis 2030 gesichert habe.
Johannes Gasser (NEOS) gab zu bedenken, dass in einem ersten Schritt der Ausbau der Plätze vorangetrieben werden müsse und dann erst ein Rechtsanspruch etabliert werden könne. ÖVP-Vertreterin Margreth Falkner verwies auf das hochwertige Angebot in Tirol, wo für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr ein passender Platz bereitgestellt werden müsse. Der Kindergarten diene nicht nur der Sprachvermittlung, sondern müsse als ganzheitliche Förderungseinrichtung betrachtet werden, erklärte Silvia Kumpan-Takacs (SPÖ), die selbst viele Jahre als Elementarpädagogin gearbeitet hat. Diese umfassende Betreuung sollte den Kindern nicht verwehrt werden.
Beide Anträge wurden mehrheitlich vertagt.
FPÖ FÜR EINFÜHRUNG EINES NATIONALEN SICHERHEITSKONZEPTS GEGEN JUGENDKRIMINALITÄT
Die freiheitlichen Abgeordneten zeigten sich besorgt über die deutliche Zunahme der Jugendkriminalität in Wien und sahen einen dringenden Handlungsbedarf. Allein von 2022 auf 2023 seien die Jugendstrafverfahren um 43,3 % gestiegen, hob Maximilian Weinzierl (FPÖ) hervor. Bisherige Versuche des Innenministers gegen diese dramatische Entwicklung vorzugehen, seien jedoch erfolglos geblieben. Besonders deutlich zeige sich dies an konkreten Fällen wie jenem der sogenannten Liesinger Jugendbande, wo es zur Festnahme von über 20 Jugendlichen unter anderem wegen Raub, Körperverletzung und gefährlicher Drohung gekommen sei.
Die Bundesregierung wird daher von den Freiheitlichen aufgefordert, dem Nationalrat umgehend ein nationales Sicherheitskonzept zur Bekämpfung der Jugendkriminalität vorzulegen. Dieses müsse vor allem Maßnahmen wie härtere Strafen für jugendliche lntensivtäter, eine verstärkte Polizeipräsenz in Problemvierteln sowie den Ausbau schulischer Präventionsprogramme umfassen ( 172/A(E) ). Der Antrag wurde mehrheitlich vertagt.
Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) erinnerte daran, dass schon in den letzten Jahren eine Reihe von Maßnahmen gesetzt wurden, die auch ihre Wirkung gezeigt haben. So wurden etwa über 500 Polizist:innen ausgebildet, die im Rahmen von Präventions-Workshops über 160.000 Schüler:innen erreicht hätten. Minister Karner habe zudem eine Einsatzgruppe „Jugendkriminalität“ ins Leben gerufen, der die Festnahme von über 900 Personen gelungen sei. Es brauche ihrer Meinung nach aber vor allem eine Gesamtstrategie, die alle relevanten Bereiche umfasse.
Auch wenn Gefängnis alleine nicht die Lösung sein könne, müssten die Jugendlichen, die oft bewusst die Strafmündigkeitsschwelle von 14 Jahren nutzten, die Konsequenzen ihrer Taten deutlich zu spüren bekommen, meinte Paul Stich (SPÖ). Es brauche aber keine populistischen Schnellschüsse, sondern nachhaltige Lösungen.
Barbara Neßler (Grüne) beklagte, dass die – von ihrer Fraktion kritisierte – „Verländerung“ der Jugendhilfe zu vielen Problemen geführt habe und dass nun die Ressourcen fehlen würden.
FPÖ WILL FÖRDERPROGRAMM FÜR LEISTBARES WOHNEN FÜR JUNGE MENSCHEN
Die Wohnsituation für junge Erwachsene in Österreich habe sich in den letzten Jahren erheblich verschärft, zeigen freiheitliche Abgeordnete in einem weiteren Entschließungsantrag auf (173/A(E) ), der ebenso vertagt wurde. Laut Statistik Austria habe die Durchschnittsmiete inklusive Betriebskosten im zweiten Quartal 2024 bereits 9,8 Ꞓ pro Quadratmeter betragen, was einem weiteren Anstieg von 5,4 % gegenüber dem Vorjahreswert entspricht. Besonders von dieser Entwicklung betroffen seien junge Menschen mit durchschnittlichem Einkommen, denen die Anmietung leistbaren Wohnraums erschwert oder der Erwerb von Eigentum fast verunmöglicht werde, beklagte Maximilian Weinzierl (FPÖ). Es brauche daher nach Ansicht der FPÖ rasch ein Förderprogramm, das vor allem junge österreichische Staatsbürger:innen gezielt unterstützen soll.
Paul Stich (SPÖ) verwies auf den Mietpreisdeckel, der seit 1. April gelte und ein erster wichtiger Schritt sei. Viele weitere Maßnahmen seien bereits in der Pipeline, wie das Kapitel „Leistbares Wohnen“ im Regierungsprogramm deutlich zeige. Diesem pflichteten auch die Abgeordneten Johannes Gasser (NEOS) und Norbert Sieber (ÖVP) bei, die an die Länder appellierten, noch aktiver zu werden. Die notwendigen Mittel dafür wären vorhanden.
GRÜNE FÜR RASCHE EINFÜHRUNG EINER UNTERHALTSGARANTIE
Kinder haben ein Recht auf ein Leben ohne Armut, Ausgrenzung und Angst, hob Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne) in einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion hervor (94/A(E) ). Die Grünen erneuerten daher ihre Forderung nach Einführung einer Unterhaltsgarantie. Da in der letzten Legislaturperiode bereits intensiv an einem Gesetzentwurf zu diesem Thema gearbeitet wurde, sollte er als Grundlage für entsprechende Maßnahmen herangezogen werden.
Österreich weise europaweit die besten Familienleistungen auf, führte Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP) ins Treffen. Alleine für den Unterhaltsvorschuss würden jährlich 130 Mio. Ꞓ ausgeschüttet. Nun soll zusätzlich ab 2026 ein Unterhaltsgarantie-Fonds eingerichtet werden.
Der Antrag wurde mehrheitlich vertagt.
GRÜNE FÜR FORTFÜHRUNG UND FINANZIELLE ABSICHERUNG DES PROGRAMMS „GESUND AUS DER KRISE“
Außerdem machte sich Barbara Neßler (Grüne) für eine Verlängerung des Programms „Gesund aus der Krise“ stark ( 47/A(E) ). Dieses „Erfolgsprojekt“ wurde bereits zwei Mal verlängert und biete Jugendlichen bis 21 Jahre einen raschen, kostenlosen und qualitätsgesicherten Zugang zu psychotherapeutischer und psychologischer Unterstützung. Derzeit sei die Finanzierung aber nur bis Mitte 2025 sichergestellt. Auch dieser Entschließungsantrag wurde mehrheitlich vertagt. (Schluss) sue
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