
Gericht der Europäischen Union hebt erneut Sanktionen gegen Dmitry Pumpyansky auf – warum ist er nach wie vor gelistet?
Wiederholte Erfolge vor Gericht entlarven die rechtswidrigen Sanktionspraktiken des Europäischen Rates und dessen erschreckende Missachtung der richterlichen Autorität
In einem heute ergangenen Urteil hat das Gericht der Europäischen Union die Sanktionen der EU gegen Dmitry Pumpyansky aufgehoben – nachdem er bereits 2024 vor demselben Gericht Recht bekommen hatte und seine Sanktionen aufgehoben wurden.
Trotz dieses früheren Sieges entschied sich der Rat der Europäischen Union dafür, seine Sanktionen alle sechs Monate mit nur oberflächlichen Anpassungen zu verlängern und verwandelte das Sanktionsregime in ein „Perpetuum mobile der Illegalität“, in welchem juristische Niederlagen nicht mit Nachgiebigkeit, sondern mit zynischer Beharrlichkeit beantwortet werden.
Dieses neue Urteil bestätigt, was das Gericht bereits in seinem vorangegangenen Urteil festgestellt hatte: Der Rat hat es versäumt, die Sanktionen mit individualisierten, überprüfbaren Beweisen zu untermauern. Das Gericht bestätigte, dass es keine Rechtsgrundlage zur Beibehaltung seiner Einstufung als „führender Geschäftsmann“ mehr gibt.
„_Dieses Urteil ist nicht nur ein Sieg für unseren Mandanten, sondern auch eine Anklage gegen ein System, das die Justiz wissentlich und wiederholt missachtet_“, sagt dazu Dr. Lansky, der Herrn Pumpyansky zusammen mit Dr. Goeth vor Gericht vertrat. “_Der Rat ist zu einer Institution geworden, die Rechtsstaatlichkeit nur dann akzeptiert, wenn es seiner politischen Agenda entspricht_.“
Dr. Goeth fügt hinzu: „_Lassen Sie uns eines klarstellen: Die EU befindet sich nun in der absurden Lage, autoritäre Regime dafür zu kritisieren, dass sie Gerichtsurteile ignorieren, während sie dasselbe zu Hause tut. Dies untergräbt die Glaubwürdigkeit der EU-Außenpolitik und ihren Ruf als Rechtsstaat auf der globalen Bühne._“
Die Anwälte fordern die sofortige Streichung von Herrn Pumpyansky von der Sanktionsliste und ein Ende der rechtswidrigen Praxis einer quasi-automatischen Verlängerung der Sanktionen selbst nach erfolgreichen Anfechtungen vor Gericht. Da die derzeitige Sanktionierung im Wesentlichen der entspricht, die nun zweimal vom Gericht aufgehoben wurde, läuft der Rat Gefahr, für erhebliche Schäden haften zu müssen, wenn er die Streichung von der Sanktionsliste nicht vornimmt.
Philipp Freund
Lansky, Ganzger, Goeth + Partner
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E-Mail: freund@lansky.at
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