Hattmannsdorfer: Handwerkerbonus soll evaluiert werden

Anträge der Opposition zum Thema Reform der Wirtschaftskammern im Wirtschaftsausschuss vertagt

Mit dem sogenannten Handwerkerbonus des Wirtschaftsministeriums können Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich erhalten. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer erörterte heute im Wirtschaftsausschuss, dass die Fördermaßnahme evaluiert werden soll. Für 2024 war beim Handwerkerbonus vorgesehen, dass 20 % der Netto-Arbeitskosten bis zu einer Förderhöhe von 2.000 Ꞓ pro Person und Wohneinheit rückerstattet werden können. 2025 soll dieser Betrag bei 1.500 Ꞓ liegen. Anlass zur Debatte gab der Bericht des Wirtschaftsministers über den Handwerkerbonus für das Jahr 2024, der einstimmig zur Kenntnis genommen wurde.

Einstimmig zur Kenntnis nahmen die Abgeordneten auch einen Bericht zum Härtefallfonds für Selbstständige. Drei Anträge der Opposition zum Thema Wirtschaftskammern wurden mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt.

50 MIO. Ꞓ FÜR HANDWERKSLEISTUNGEN 2024 AUSBEZAHLT

Laut Bericht für 2024 (III-96 d.B.) wurden mit Stand 29. November 2024 151.288 Anträge zum Handwerkerbonus eingereicht. Davon wurden 64.890 Anträge in der Förderhöhe von insgesamt 50,42 Mio. Ꞓ ausbezahlt. Das entspricht einer durchschnittlichen Fördersumme von 777,07 Ꞓ je Antrag. Im Ranking der Branchen aus mehr als der Hälfte der bislang eingelangten Anträge liegen auf Platz eins Tischler:innen, gefolgt von Maler:innen und Anstreicher:innen, Gas- und Sanitärtechnik, Baumeister:innen sowie Heizungstechnik. Bei den Anträgen nach Bundesland liegt Niederösterreich vor Oberösterreich und der Steiermark, an letzter Stelle das Burgenland.

Auf Rückfragen etwa von Markus Hofer (NEOS) erörterte Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer, dass der Handwerkerbonus evaluiert werden soll und die Vorbereitungen dafür im Gange seien. Hofer zielte mit seiner Frage etwa auf Mitnahmeeffekte ab, wiewohl das Thema von hoher Bedeutung sei und im handwerklichen Bereich sehr positiv gesehen werde. Letzteres sieht auch Laurenz Pöttinger (ÖVP) so. Die Unterstützung sei eine sehr wertvolle und generiere Wertschöpfung und Marktstimulation. Auch Elisabeth Götze (Grüne) erachtet den Bonus als ein gutes Programm in schwierigen Zeiten. Auch das Ranking der Branchen sei erwähnenswert. Zu Fragen von Christoph Pramhofer (NEOS) betreffend Abwicklungskosten erklärte Hattmannsdorfer, dass bei allen Förderungen auf Basis eines gesetzlichen Stundentarifs ein einheitlicher Stundensatz dafür vorgesehen sei.

HÄRTEFALLFONDS FÜR SELBSTSTÄNDIGE: AUSZAHLUNGSBERICHT FÜR 2024

Ergänzend zu den früheren Berichten des Wirtschaftsministeriums über die Auszahlungen zu Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und aus dem Härtefallfonds von Oktober 2021 bis Dezember 2023 liegt der Bericht zum Härtefallfonds aus dem Wirtschaftsministerium für 2024 vor (III-110 d.B.). Demnach erhielt die Buchhaltungsagentur des Bundes im Dezember 2024 eine Restrate in Höhe von 49.000 Ꞓ für die Systemprüfung des Härtefallfonds.

Für den Härtefallfonds für Selbstständige sind laut Bericht seit Beginn der Maßnahmen bis zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2024 2.362.484 Anträge eingelangt. 2.056.681 waren davon positiv erledigt, mit Auszahlungen an Fördernehmer:innen von 2,4 Mrd. Ꞓ. Die Fördernehmer:innen sind in den Phasen I bis IV vor allem den Branchen „Gewerbe/Handwerk“, „Tourismus/Gastronomie“, „Soziales/Gesundheit/Pflege“ sowie dem „Handel“ zuzuordnen. Die Abwicklung des Härtefallfonds erfolgte im Auftrag des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Wirtschaftskammer Österreich (WKO).

Dem Bericht zufolge wurden die Prüfberichte der Buchhaltungsagentur laufend dem Nationalrat übermittelt. Zudem sind in der Anlage des aktuellen Berichts Zusammenfassungen der Prüfungsergebnisse sowie ein Endbericht zur Ex-Post Prüfung enthalten. Die Stichprobe der Prüfung umfasste demnach 2.500 Fördernehmer:innen und einen geprüften Förderbetrag in Höhe von 6,3 Mio. Ꞓ. Abzüglich einiger Sonderfälle, bei denen Fördernehmer:innen vor oder während der Ex-Post Prüfung verstorben waren oder ein Insolvenzverfahren eröffnet haben und daher keine Unterlagen einbringen konnten, wurden insgesamt 2.478 Fördernehmer:innen und ein Fördervolumen von 6,27 Mio. Ꞓ geprüft. Bestätigen konnte die Buchhaltungsagentur davon insgesamt 4,8 Mio. Ꞓ (76,8 %). Basierend auf den Ergebnissen der Nachkontrolle werde die WKO die erforderlichen außergerichtlichen Rückforderungen einleiten, so der Bericht.

Melanie Erasim (SPÖ) hinterfragte ebenso wie Elisabeth Götze (Grüne) die Ergebnisse der Nachkontrolle und der Rückforderungen. Michael Fürtbauer (FPÖ) bemängelte, dass es betreffend Abwicklung eine Regelung im Hinblick auf das Finanzamt gegeben hätte, wenn nicht das Pandemiegesetz „abgeschafft“ worden wäre. Andreas Ottenschläger (ÖVP) zufolge ist die Fehlerquote dem geschuldet, dass sich dort auch alle Bagatellbeträge wiederfinden würden und kleine Abweichungen einbezogen worden seien. Da es in diesem Fall schnell gehen musste, sei die Abwicklung über die WKO die richtige Entscheidung gewesen. Auch Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer bekräftigte, dass die Abwicklung durch die WKO vorbildlich erfolgt sei.

FPÖ FÜR ABSCHAFFUNG VON MEHRFACH-PFLICHTMITGLIEDSCHAFTEN IN DEN WIRTSCHAFTSKAMMERN

Unter mehreren Forderungen der Opposition zum Thema Wirtschaftskammern tritt die FPÖ mit einem Entschließungsantrag für die gänzliche Abschaffung der Mehrfach-Pflichtmitgliedschaften in den Wirtschaftskammern ein (136/A(E)). Die Freiheitlichen sprechen sich für eine generelle Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft zur Wirtschaftskammer bzw. eine Opting-Out-Möglichkeit aus. In einem ersten Schritt müsse jedenfalls die gänzliche Beseitigung der „nicht akzeptablen Mehrfach-Pflichtmitgliedschaften“ zu den Fachgruppen im Interesse einer dringend erforderlichen Entlastung der heimischen Unternehmen erfolgen, sagte FPÖ-Abgeordneter Michael Fürtbauer im Ausschuss. Auch sein Fraktionskollege Arnold Schiefer forderte eine Entlastung. Im ersten Schritt könne die WKO etwa Rabatte bei Mehrfachmitgliedschaften gewähren.

Seitens der NEOS sprach sich Markus Hofer für eine konstruktive Diskussion über die Reform der Wirtschaftskammern aus. ÖVP-Abgeordnete Carmen Jeitler-Cincelli wies darauf hin, dass eine Opt-Out-Möglichkeit aus ihrer Sicht eine Schieflage erzeugen würde. Eine Systemänderung müsste daher umfassend diskutiert werden, weshalb sie sich für eine Vertagung des Antrags ausspreche.

GRÜNE WOLLEN KAMMERUMLAGE 2 FÜR WIRTSCHAFTSKAMMER STREICHEN

Die Grünen wiederum wollen mit einer Änderung des Wirtschaftskammergesetzes (55/A) ab 2027 die Kammerumlage 2 um die Hälfte reduziert und ab 2029 abgeschafft sehen. Darüber hinaus sollen laut den Grünen bei einer Mitgliedschaft in mehreren Fachgruppen die Mehrfachzahlungen der Grundumlage entfallen. Die Kammerumlage 2, die im Jahr 1979 eingeführt worden sei, sollte der Abgeordneten der Grünen Elisabeth Götze zufolge den Wirtschaftskammern die Möglichkeit einräumen, die damals neu eingeführte Arbeiter:innenabfertigung durch Zuschüsse an die Mitglieder finanziell zu fördern. Diese Zuschüsse seien jedoch bald darauf eingestellt worden, daher sei eine Anpassung bei dieser Kammerumlage nötig. Bei der Grundumlage wiederum komme es teilweise zu Mehrfachzahlungen, welche ebenfalls zu einer nicht gerechtfertigten Mehrbelastung der betroffenen Unternehmen führe. Außerdem seien mehr Transparenz- und Rechenschaftspflichten aller Organisationen der gewerblichen Wirtschaft notwendig.

FPÖ-Abgeordneter Arnold Schiefer stimmte den Forderungen der Grünen zu. Aus Sicht von Barbara Teiber (SPÖ) sollte keine Gesetzesänderung erfolgen, ohne zuerst das Gespräch mit den Betroffenen gesucht zu haben. Sie stellte daher einen Vertagungsantrag.

GRÜNE: DIREKTWAHL DER WIRTSCHAFTSPARLAMENTE

Außerdem sprechen sich die Grünen für eine Änderung des Wirtschaftskammergesetzes aus, um eine Direktwahl der Wirtschaftsparlamente zu verankern (122/A(E)). Diese sollte mit gesondertem Stimmzettel gemeinsam mit der Stimmabgabe für die Fachorganisation stattfinden. Mandats-Zurechnungen müssten außerdem bereits vor der Wahl erklärt und auch am Stimmzettel klar ersichtlich ausgewiesen werden. Zudem brauche es ein volles passives Wahlrecht für alle Kammer-Mitglieder mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft.

Das Wahlsystem der Wirtschaftskammern stehe seit Jahren für die teils undemokratischen, teils intransparenten Praktiken in der Kritik, meinte Götze (Grüne). Das Wirtschaftskammergesetz gebe vor, dass nur die Fachgruppenausschüsse und die Fachvertreter direkt gewählt werden. Alle übrigen Wahlen würden indirekt auf Basis dieser Urwahl-Ergebnisse durch Hochrechnung erfolgen. Diese Praxis bevorzuge bestehende Strukturen und werfe erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken für die wahlwerbenden Gruppen und die einzelnen Wähler:innen auf. Immer wieder komme es bei der Besetzung der höheren Ebenen zu Mandatszurechnungen einer Wählergruppe zugunsten einer anderen, kritisierte Götze.

FPÖ-Abgeordneter Fürtbauer schloss sich der Forderung nach einer Änderung der Wahlordnung an. Er zeigte sich aber skeptisch gegenüber der Forderung nach einem vollen Wahlrecht für ausländische Mitglieder. Auch Jeitler-Cincelli (ÖVP) äußerte Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieser Forderung. Sie gab zu bedenken, dass das derzeitige System einen Interessenausgleich zwischen den Sparten schaffe. Eine Änderung des Wahlsystems sei daher ein schwieriger Eingriff, weshalb sie sich für die Vertagung des Antrags ausspreche. (Fortsetzung Wirtschaftsausschuss) mbu/sox

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