Wirtschaftsausschuss: Fraktionen diskutieren notwendige Schritte zum weiteren Ausbau Erneuerbarer Energien

Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes soll Erleichterungen für Komponenten aus der Schweiz bringen

Für Diskussionsstoff sorgte im heutigen Wirtschaftsausschuss der Evaluierungsbericht 2024 zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). Dieser zeigt, dass die Zielerreichung in den Bereichen Photovoltaik durchaus realistisch ist. Für Wasserkraft und Windkraft wären laut dem Bericht allerdings die Rahmenbedingungen zu ändern. Laut Staatssekretärin Elisabeth Zehetner-Piewald will die Bundesregierung auf Grundlage des vorliegenden Berichts weitere Förderinstrumente überprüfen bzw. adaptieren und Novellierungen von Gesetzen im Energiebereich vornehmen. Der Bericht wurde mehrheitlich, ohne die Stimmen der Freiheitlichen, zur Kenntnis genommen.

Zudem stimmten die Abgeordneten einstimmig für eine Änderung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes. Damit wird das bisher auf Länder des Europäischen Wirtschaftsraums beschränkte Kriterium zur Erhöhung der regionalen Wertschöpfung nun zusätzlich auch auf Komponenten aus der Schweiz ausgeweitet.

Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt wurde eine Forderung der Grünen. Sie mahnten Maßnahmen ein, um die Erfolgsgeschichte des Photovoltaik-Ausbaus fortzusetzen.

EVALUIERUNG DES ERNEUERBAREN-AUSBAU-GESETZES: BESSERE RAHMENBEDINGUNGEN NOTWENDIG

Der Evaluierungsbericht 2024 zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) (III-104 d.B.) bietet eine erste Analyse über den Erfolg des 2021 mit dem EAG geschaffenen Fördersystems für erneuerbare Energieträger – Photovoltaik, Biomasse, Windkraft. Österreich wird demnach bei Photovoltaik und Biomasse seine Ziele zum Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wahrscheinlich erreichen. Der Ausbau von Wasserkraft und Windkraft stößt unter den derzeitigen Rahmenbedingungen allerdings an seine Grenzen.

Das EAG hat als zentrale Zielsetzung, die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Stromversorgung bis 2030 auf 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energieträgern umzustellen. Das EAG habe seit seiner Implementierung gut an Fahrt aufgenommen, heißt es im Bericht, der noch in der Amtszeit von Umweltministerin Leonore Gewessler verfasst wurde.

Grundsätzlich werde das EAG von Stakeholdern im Strombereich als „notwendige und erfolgreiche Weichenstellung“ eingeschätzt. Um den Ausbau der Erneuerbaren auch weiter voranzutreiben, sei es wesentlich, das Fördersystem laufend zu optimieren, heißt es im Bericht. Im Gasbereich sei es bisher nicht wirksam geworden, hier wäre ein effektives Erneuerbares-Gas-Gesetz notwendig. Für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Windkraft- und PV-Ausbau wären laut dem Bericht die Änderung im Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) wichtig. Auf Landesebene müssten auch die notwendigen Flächen vorgesehen werden.

ZEHETNER-PIEWALD: EAG HAT STABILES INVESTITIONSKLIMA GESCHAFFEN

In einem einleitenden Statement, mit dem sie sich dem Wirtschaftsausschuss vorstellte, wies Staatssekretärin Zehetner-Piewald auf das aktuell schwierige wirtschaftliche Umfeld hin. Internationale Konflikte und Protektionismus hätten zu einer deutlichen Wachstumsschwäche in Europa geführt. Die Verfügbarkeit von leistbarer Energie sei ein Schlüssel für den wirtschaftlichen Erfolg und den Lebensstandard. Die Frage sei, wie die Versorgung mit sauberer, nachhaltiger Energie in ausreichendem Umfang sichergestellt werden könne. Diese Aufgabe könne nur in internationaler Zusammenarbeit gelöst werden. Österreich sei keine „Energieinsel“, sagte die Staatssekretärin.

Die Bundesregierung wolle energiepolitisch drei Prioritäten setzen. Das sei zum ersten die Senkung der Energiekosten, die Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Energiesystems und der Versorgungssicherheit und schließlich die Ankurbelung von Investitionen im Energiebereich.

Was den Bericht über die Wirkung des EAG betreffe, so zeige dieser, dass Österreich auf einem guten Weg sei, seine Ziele im Bereich der erneuerbaren Energie zu erreichen. Durch das Gesetz sei es gelungen, ein stabiles Investitionsklima zu schaffen. Damit sei eine gute Grundlage für weitere gesetzliche Änderungen gelegt worden, die nun in Angriff genommen werden sollen. Vor allem müsse dem Netzausbau besonderes Augenmerk geschenkt werden. Ein wichtiger Fokus für die Bundesregierung sei auch die Planungssicherheit für leistbare erneuerbare Energie. Bei den gesetzlichen Vorgaben solle daher kein „Gold Plating“ betrieben werden. Sie hoffe auf breite Zusammenarbeit über die Parteigrenzen hinweg, um etwa die geplante Novelle des ElWG und das dringend benötigte EABG rasch auf den Weg bringen zu können.

ABGEORDNETE: ERNEUERBAREN-AUSBAU BRAUCHT WEITERE GESETZLICHE MASSNAHMEN

Alois Schroll (SPÖ) thematisierte die hohen Energiepreise, von denen die Elektrizitätskonzerne stark profitieren konnten. Er wollte wissen, ob auf EU-Ebene bereits Gespräche über das Thema Strompreisbildung geführt wurden. Barbara Teiber (SPÖ) wollte wissen, welche Maßnahmen für die Senkung von Kosten des Erneuerbaren-Ausbaus geplant seien. Melanie Erasim (SPÖ) meinte, der Bericht stimme positiv, wenn auch nicht euphorisch. Vor allem zeige sich eine mangelnde Effizienz des Fördersystems. Sie wollte wissen, wie hier Abhilfe geschaffen werden solle.

Der umfangreiche Bericht zeige positive Entwicklungen, aber auch Schwachstellen auf und mache klar, wo Handlungsbedarf bestehe, sagte Tanja Graf (ÖVP). Von Anfang an sei klar gewesen, dass das Gesetz flexibel auf neue Entwicklungen werde reagieren müsse. Jede Form der erneuerbaren Energie brauche optimale Rahmenbedingungen. Diese seien derzeit etwa für den Ausbau der Wasserkraft und der Windenergie nicht optimal. Hier müsse das EABG ansetzen. Mit erneuerbarer Energie seien auch die Anforderungen an das Stromnetz gestiegen, dieses müsse daher entsprechend ausgebaut werden. Auch fehlende Speichertechnik sei ein Problem, um Strom optimal nutzen zu können. Für erneuerbares Gas fehle weitgehend der Förderrahmen. Graf sah die Notwendigkeit einer großen Novelle des EAG.

Für Leonore Gewessler (Grüne) ist aus dem Bericht zu entnehmen, dass das Fördersystem, das auf dem EAG beruht, grundsätzlich gut aufgesetzt ist. Von Anfang an sei aber klar gewesen, dass dieses auch einer ständigen Anpassung bedürfe. Primäre „Baustellen“ seien das ElWG und das EABG, sie hoffe daher, dass die Regierung hier bald Gesetzentwürfe vorlege. Die Energiegemeinschaften seien eine Erfolgsgeschichte, auch wenn es darum gehe, Energiepreise für Konsumment:innen zu senken, sagte Gewessler. Sie wollte wissen, wie es mit diesem Instrument weitergehen solle, sowie, was an weiteren Evaluierungen geplant sei.

Paul Hammerl (FPÖ) sah im Bericht im Unterschied zu den Abgeordneten der anderen Fraktionen vor allem schlechte Nachrichten. Deutlich werde etwa eine drohende Beschädigung des „Rückgrats der österreichischen Energieversorgung“, der Wasserkraft, meinte er. So würden überzogene Renaturierungsvorgaben hohe Kosten für den Betrieb von Kleinwasserkraftwerken bedeuten. Auch was die Wirksamkeit der Förderungen betreffe, so stelle der Bericht dem EAG und der Effizienz der Förderungen ein eher schlechtes Zeugnis aus. Im Grunde sei sein Effekt eher eine Wettbewerbsverzerrung gewesen. So fördere das Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG) eine ineffiziente Form der Energienutzung mit hohen Summen, kritisierte Hammerl.

Aus Sicht von Karin Doppelbauer (NEOS) ist das zentrale Thema der erneuerbaren Energie die Leistbarkeit.

ZEHETNER-PIEWALD: NACHSCHÄRFUNG BEI FÖRDERUNGEN GEPLANT

In ihre Antwort auf die Fragen der Abgeordneten wies Staatssekretärin Zehetner darauf hin, dass das letzte EU-Ratstreffen im März zum Thema Energie über einen Aktionsplan für leistbare Energie diskutiert habe. Dabei sei auch über ein neues System der Strompreisbildung, das von den Gaspreisen entkoppelt werden könne, gesprochen worden.

Die Kostensenkung des Erneuerbaren-Ausbaus solle durch eine Nachschärfung des Fördersystems erreicht werden, um Überförderungen zu vermeiden. Der Bericht biete dafür eine gute Grundlage, es gebe aber eine Reihe weiterer Förderinstrumente und Kriterien, die überprüft werden müssten. So solle etwa der Blick darauf gerichtet werden, welche Investitionen durch Förderungen ausgelöst werden, oder welcher Effekt an CO2-Reduktion erreicht wird.

In der Frage des Ausbaus der Windenergie stehe sie zu ihren früheren Aussagen, dass es wichtig sei, die Akzeptanz für Windräder und Windparks zu erhöhen, da Windenergie für den Energiemix von Bedeutung sei. Hier spiele auch Biogas eine Rolle. Dabei sei es wichtig, die Effizienz der Nutzung zu erhöhen. So müsse überlegt werden, wie Biogas direkt ins Gasnetz eingespeist werden könnte, anstatt es über eine weniger effiziente „Verstromung“ zu nützen.

Was leistbare Energie betrifft, so muss laut Zehetner die Novellierung des ElWG auch die Frage der Sozialtarife umfassen.

Zu den Energiegemeinschaften sagte die Staatssekretärin, diese seien eine Erfolgsgeschichte. Allerdings müssten sie auch einen entsprechenden Beitrag zum Netz leisten, hier wolle man nachschärfen. Geplant sei zudem, Energiegemeinschaften auch für Unternehmen zu öffnen.

ÖVP, SPÖ UND NEOS: ÄNDERUNG DES ERNEUERBAREN-AUSBAU-GESETZES

Bisher war im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz das Kriterium zur Erhöhung der regionalen Wertschöpfung auf Komponenten aus Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums beschränkt. Eine von ÖVP, SPÖ und NEOS eingebrachte Novelle sieht eine Ausweitung zusätzlich auf die Schweiz vor (194/A). Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Die Einschränkung auf den EWR sei im Sinne des freien Warenverkehrs diskriminierend, erläuterte Karin Doppelbauer (NEOS) die nunmehrige Berücksichtigung der Schweiz. Angesichts der damals bereits absehbaren budgetären Lage habe ihre Fraktion 2024 gegen diese zusätzliche Förderung gestimmt, betonte sie.

Als „sinnvolle“ Maßnahme, die die europäische Wertschöpfung stimuliert, bezeichnete Axel Kassegger (FPÖ) die Regelung.

Angesichts des Energieabkommens zwischen der Schweiz und der EU sei es sinnvoll, die Schweiz aufzunehmen, hob Tanja Graf (ÖVP) hervor.

Wenn die europäische Wertschöpfung erhöht wird, unterstütze sie das, erklärte Leonore Gewessler (Grüne).

GRÜNE: PHOTOVOLTAIK ERFOLGSGESCHICHTE FORTSETZEN

Angesichts der „überstürzten“ Streichung der Umsatzsteuerbefreiung für kleine PV-Anlagen sehen die Grünen den „großen Erfolg“ des Ausbaus der Photovoltaik-Energieerzeugung gefährdet. Sie fordern daher die neue Bundesregierung mittels Entschließungsantrag auf, diese „Erfolgsgeschichte“ fortzuschreiben (154/A(E)). Um den nötigen Ausbau zu schaffen, brauche es dringend wieder Planungssicherheit, die langfristige Bereitstellung von Fördermitteln und die Unterstützung des Ausbaus von Stromspeichern. Nur der Umstieg auf Erneuerbare Energien reduziere die Stromkosten, schaffe neue Jobs, verringere die Abhängigkeit von „Despoten wie Putin“ und könne die schlimmsten Auswirkungen der Klimakrise verhindern, argumentiert Antragstellerin Leonore Gewessler (Grüne). Man habe viele Werkzeuge in der eigenen Hand, um auf die vielen unterschiedlichen Krisen zu reagieren und der Ausbau Erneuerbarer Energien sei eines davon, erklärte Gewessler in der Ausschussdebatte. Die Streichung der Umsatzsteuerbefreiung habe „katastrophale“ Auswirkungen, ein „großer“ Rückgang des Ausbaus sei nun zu befürchten.

Als zu unpräzise mit „keinen klaren Forderungen“, bezeichnete Alois Schroll (SPÖ) den Antrag. Ein Bericht habe gezeigt, dass ein Teil der Vergütungen bei den Händler:innen geblieben sei. Zudem hänge der Ausbau Erneuerbarer Energien nicht ausschließlich von Förderungen ab. Die Bundesregierung werde im ersten Halbjahr neue gesetzliche Regelungen im Energiebereich wie das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (EIWG) auf den Weg bringen, versprach er.

Tanja Graf (ÖVP) bezeichnete auch den Antrag als zu unpräzise. Zudem zeige der EAG-Bericht, dass das Ausbauziel bei Photovoltaik erreicht werde, erklärte sie. Demgegenüber präzisierte Gewessler, dass der Ausbau nur mit einer weiteren Umsatzsteuerbefreiung erreicht werden könne.

Für mehr Planungssicherheit sprach sich Paul Hammerl (FPÖ) aus. Mit der Photovoltaik-Energie werde das Energienetz „an die Wand gefahren“, da zu den Spitzen deren Energie nicht verbraucht würde. Es brauche daher den Ausbau der Netze und sinnvoller Speicher, forderte er.

Gegenüber Leonore Gewessler versprach Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer den kurzfristigen Erlass der Investitionszuschüsseverordnung. Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt. (Schluss Wirtschaftsausschuss) sox/pst

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