Handelsobmann Trefelik: „Verschiebung von Lieferketten-Richtlinie & Berichtspflichten bringt zumindest Zeitgewinn“

Diesen gilt es nun für Vereinfachungen zu nutzen, denn Betriebe brauchen praktikable Lösungen

„Nachhaltiges und ressourcenschonendes Wirtschaften funktioniert nur dann, wenn auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen berücksichtigt wird. Wir dürfen vor allem die KMU der vorgelagerten Lieferketten nicht verlieren, indem wir sie mit überbordender Bürokratie belasten. Daher ist es positiv, dass einige Regulatorien, die eine massive bürokratische Belastung bedeuten, nun verschoben werden. Mit dieser Fristerstreckung haben die Unternehmen zumindest bezüglich des zeitlichen Ablaufs Rechtssicherheit“, begrüßt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich, den heutigen Beschluss des EU-Parlaments.

Konkret haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments heute den folgenden zeitlichen Änderungen zugestimmt:

* Für die sogenannten „Welle 2 und 3-Unternehmen“ verschieben sich die Nachhaltigkeitsberichtspflichten um 2 Jahre, d.h. sie müssen zum ersten Mal in 2028 über das Jahr 2027 berichten.

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