
Konferenz der Erwachsenenbildung Österreichs begrüßt Reform der Bildungskarenz – fordert Weiterentwicklung im Sinne der Erwachsenenbildung
Die Konferenz der Erwachsenenbildung Österreichs (KEBÖ) begrüßt die geplante Reform anstelle einer generellen Abschaffung der Bildungskarenz. Die KEBÖ fordert jedoch, dass die Reform die Prinzipien des Erwachsenenbildung-Förderungsgesetzes konsequent umsetzt und dabei insbesondere die Förderung von Fähigkeiten zu verantwortungsbewusstem Urteilen und Handeln sowie die Entfaltung persönlicher Anlagen berücksichtigt.
WEITERBILDUNGSZEIT MUSS SKILLS ZUR GESELLSCHAFTLICHEN TEILHABE BERÜCKSICHTIGEN
„Die Bildungskarenz muss auch in Zukunft ein Instrument bleiben, das nicht nur der beruflichen Qualifikation dient, sondern vor allem auch die politische, soziale und wirtschaftliche Bildung fördert und die Möglichkeit bietet, die eigene Schulbildung nachzuholen, fortzuführen oder zu erweitern“, erklärt KEBÖ-Vorsitzender Bernd Wachter. Besonders die Förderung „transversaler Kompetenzen“, die in der Arbeitswelt immer mehr an Bedeutung gewinnen, müsse ebenfalls in die Reform aufgenommen werden, so Wachter weiter.
ZERTIFIZIERUNG VON BILDUNGSANBIETERN ALS ZENTRALES ANLIEGEN DER KEBÖ
Ein weiteres zentrales Anliegen der KEBÖ ist die Zertifizierung von Bildungsanbietern. Alle Anbieter im nicht-schulischen und nicht-hochschulischen Bereich sollten eine gültige Ö-Cert-Zertifizierung vorweisen können, ebenso wie die Einhaltung der kollektivvertraglichen Bestimmungen des BABE-Kollektivvertrags. Dies sei eine wichtige Maßnahme, um die Qualität der Bildungsangebote zu gewährleisten, betont John Evers, Generalsekretär des Verbandes der Österreichischen Volkshochschulen.
JA ZUM FOKUS AUF MENSCHEN MIT GERINGER FORMALER BILDUNG
Positiv bewertet die KEBÖ die geplante Öffnung der Bildungskarenz für Menschen mit geringer formaler Bildung. Die Erhöhung des AMS-Mindestzuschusses wird als richtiger Schritt gewertet, um auch dieser Zielgruppe den Zugang zu Bildungsmaßnahmen zu erleichtern. Die KEBÖ sieht hierin die Möglichkeit zur Chancengleichheit für benachteiligte Gruppen und zur Verringerung von Bildungsungleichheiten.
VIELES BLEIBT NOCH OFFEN
Allerdings gibt es noch offene Fragen, die im Rahmen der Reform geklärt werden müssen. So ist unklar, wie das Mindeststundenausmaß von 20 Stunden überprüft werden soll und ob eine verpflichtende Bildungsberatung eingeführt wird. Die KEBÖ stellt infrage, ob die derzeitige Struktur der Bildungsberatung organisatorisch und kapazitätsmäßig für diese zusätzliche Aufgabe gewappnet ist.
Konferenz der Erwachsenenbildung Österreichs
Dr. John Evers
Verband Österreichischer Volkshochschulen
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