
Schengen-Vollmitgliedschaft von Bulgarien und Rumänien: Erleichterung für 24-Stunden-Pfleger, Transportunternehmen und Geschäftsreisende
Der Steuerberater und Sozialversicherungsexperte Wolfgang Höfle hat die wichtigsten Neuerungen unter die Lupe genommen und zusammengefasst. Während der Corona-Pandemie mussten viele Unternehmen negative Erfahrungen machen, weil ihre Mitarbeitenden mit Hürden bei Grenzübertritten zu kämpfen hatten. „Diese Zeiten sind glücklicherweise vorbei.“ so TPA Experte Wolfgang Höfle. Wer jedoch Pflegekräfte aus Bulgarien und Rumänien beschäftigt, der musste bis Ende 2024 manchmal noch bangen, ob diese wegen der Grenzkontrollen rechtzeitig eintreffen. Damit sollte es nun endgültig vorbei sein: Seit 1.1.2025 sind die Personenkontrollen an den Landbinnengrenzen zu und zwischen Bulgarien und Rumänien grundsätzlich abgeschafft. Die Freiheit des Personenverkehrs und offene Grenzen sparen den Bürgern und Unternehmen Zeit und Geld, da Grenzwartezeiten entfallen. Im ersten Halbjahr 2025 ist allerdings noch mit fallweisen, anlassbezogenen Grenzkontrollen an der bulgarisch-rumänischen und an der rumänisch-ungarischen Grenze zu rechnen.
Vor 2025 wurde teilweise von mehrstündigen Wartezeiten an bestimmten Grenzübergängen berichtet, was u.a. für die Tages- bzw. Wochenpendler mit Wohnort bzw. Arbeitsort dies- bzw. jenseits der Grenze natürlich eine erhebliche Belastung dargestellt hat. Neben Arbeitspendlern und den schon angeführten Pflegekräften sind vor allem Transportunternehmen als Nutznießer der Neuregelung anzusehen. Der Warentransport wird weniger durch Halts bzw. Wartezeiten behindert.
VORTEILE FÜR ÖSTERREICHISCHE UNTERNEHMEN UND INVESTOREN
Österreich zählt zu den größten Investoren in Bulgarien und Rumänien (siehe dazu die Arbeitskostenstudie von TPA in Zusammenarbeit mit Kienbaum, unter Verweis auf die Länderberichte der Außenwirtschaft Austria der WKO). Das bedeutet auch, dass es für Mitarbeitende einfacher geworden ist, Dienstreisen zwischen Österreich und Bulgarien/Rumänien durchzuführen.
STEUER- UND SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHE HINWEISE
Bei dieser Gelegenheit weisen wir auf einige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte hin:
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In Bulgarien führt die Kombination der 10%igen Flat-Tax mit einer niedrigen Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung führt dazu, dass sehr hohe Nettoeinkommen lukriert werden können.
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Rumänien arbeitet auch mit einer 10%igen Flat-Tax, wendet aber bei der Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen keine Höchstbeitragsgrundlage an. Die Kombination von niedriger rumänischer Lohnsteuer mit österreichischen Sozialversicherungsbeiträgen ist nur in besonderen Konstellationen möglich.
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Für Dienstnehmer-Entsendungen aus Bulgarien/Rumänien nach Österreich sind – wie auch für Inbound-Entsendungen aus anderen EU-Ländern nach Österreich – weiterhin zahlreiche Bestimmungen zu beachten, z.B. A1-Bescheinigung, ZKO-Meldung, Einhaltung der österreichischen Mindestentlohnung, Bereithaltung von Lohnunterlagen, u.U. Abzugsteuer,…
Der TPA Experte Höfle „Kurz gesagt, durch die vollständige Integration Bulgariens und Rumäniens in den Schengen-Raum profitieren Unternehmen und Arbeitnehmer gleichermaßen von einem erleichterten Personenverkehr, reduzierten Wartezeiten und einer effizienteren grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Diese Entwicklung stärkt nicht nur die wirtschaftlichen Beziehungen, sondern fördert auch eine engere europäische Integration.“
ÜBER TPA: ZAHLEN UND FAKTEN
TPA ist eines der führenden Steuerberatungsunternehmen in Österreich. Das Angebot umfasst Steuerberatung, Buchhaltung und Unternehmensberatung. 850 Mitarbeiter:innen in fünfzehn österreichischen Niederlassungen stehen Ihnen zur Seite. Unsere Standorte finden Sie in Gmünd, Graz, Hermagor, Innsbruck, Klagenfurt, Krems, Langenlois, Lilienfeld, Linz, Schrems, St. Pölten, Telfs, Villach, Wien und Zwettl.
Die TPA Gruppe ist – mit rund 2.100 Mitarbeiter:innen – neben Österreich in elf weiteren Ländern in Mittel- und Südosteuropa tätig: Albanien, Bulgarien, Kroatien, Montenegro, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.
Weitere Informationen finden Sie auf unseren Websites: www.tpa-group.at und www.tpa-group.com. Folgen Sie TPA auf LinkedIn und YouTube um zu lesen, was wir zu den aktuellen Entwicklungen für Ihr Unternehmen zu berichten haben.
TPA Steuerberatung
Mag (FH) Gerald Sinabell
Telefon: T. 01 588 35-428
E-Mail: gerald.sinabell@tpa-group.at
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