
Wirtschaft begrüßt längere Fristen für Lieferketten-Richtlinie und Nachhaltigkeitsberichterstattung
WKÖ-Kühnel: Mehr Rechts- und Planungssicherheit durch Verschiebung (Stop-the-Clock-Vorschlag) – Inhaltliche Anforderungen müssen allerdings praktikabler werden
Das EU-Parlament hat heute, Donnerstag, zugestimmt, die Umsetzungsfrist der Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) um ein Jahr zu verschieben (auf Juli 2027) sowie deren Anwendbarkeit entsprechend um ein Jahr zu erstrecken. Die Pflichten für die Unternehmen gelten somit ab Juli 2028.
Zudem werden die Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) für große Unternehmen und börsennotierte Klein- und Mittelbetriebe (KMU), die noch nicht mit der Berichterstattung begonnen haben, um zwei Jahre später angewendet. Das heißt, diese Unternehmen müssen zum ersten Mal 2028 über das Berichtsjahr 2027 berichten.
Das ist der erste Teil („_Stop-the-Clock_“) des sogenannten Omnibus I-Pakets, mit dem die EU-Kommission den überbordenden Bürokratie-Aufwand für europäische Unternehmen deutlich reduzieren will. MARIANA KÜHNEL, stv. Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): „Die Verschiebung der Umsetzungsfrist ist ein wichtiges Signal und ein essenzieller erster Schritt, denn unsere österreichischen Unternehmen brauchen die notwendige Rechts- und Planungssicherheit, um erfolgreich zu bleiben.“
Damit das deklarierte Ziel der EU-Kommission, den regulatorischen Aufwand für europäische Unternehmen generell um 25 Prozent und jenen für KMU sogar um 35 Prozent zu senken, tatsächlich erreicht werden kann, dürfen die Maßnahmen hier allerdings nicht Halt machen, betont Kühnel: „Eines ist klar: Die europäische Union ist nur dann wettbewerbsfähig, wenn der Bürokratieabbau vorangetrieben wird und daher gilt es auch die inhaltlichen Anforderungen der EU-Nachhaltigkeitsrechtsakte zu vereinfachen.“ (PWK125/HSP)
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