Ergebnisse von drei Volksbegehren

Eintragungszeitraum für drei Volksbegehren endete am 7. April 2025 um 20 Uhr – Volksbegehren „ORF-Haushaltsabgabe NEIN“ schaffte Hürde von 100.000 Unterschriften

Bis 7. April 2025, 20.00 Uhr, konnten stimmberechtigte Personen in einer beliebigen Gemeinde im Bundesgebiet oder auch online Eintragungen für insgesamt drei Volksbegehren abgeben.
Die Ergebnisermittlung zu den genannten Volksbegehren erfolgt im Rahmen des „Zentrales Wählerregisters“ auf elektronischem Weg. Die Unterschriften für das jeweilige Volksbegehren sowie die im Einleitungsverfahren getätigten Unterstützungserklärungen wurden jeweils in einer eigenen Datenverarbeitung erfasst und automatisch hochgezählt.

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