Wer Urheberrechte nutzt, soll dafür bezahlen: Die Verwendung von Raubkopien unserer Bücher und Artikel zu KI-Trainingszwecken

Stellungnahme der österreichischen Buchbranche

KI-Anwendungen sind in einer entscheidenden Phase, die Umsetzung von Regelungen, die eine rechtlich gesicherte Anwendung ohne Benachteiligungen von Urheber/inne/n und Rechteinhaber/inne/n ermöglichen, ebenso. Der österreichische Gesetzgeber muss jetzt rasch reagieren, um einen noch größeren Schaden von der Buchbranche abzuwehren.

DIE AUSGANGSLAGE

Vor kurzem veröffentlichte die Zeitschrift „The Atlantic“ Hintergrundinformationen zur Verwendung von Raubkopien zum KI-Training für Large Language Models (LLM), die offensichtlich von der Plattform LibGen und anderen vergleichbaren Raubkopienetzwerken stammen. In einer Studie von Wissenschaftlern der Universität London wird dasselbe vermutet. Ein von „The Atlantic“ zugleich veröffentlichtes Recherchetool belegt jedenfalls die riesige Anzahl der vermutlich genutzten Bücher. Diese Raubkopie-Plattformen enthalten Millionen urheberrechtlich geschützter Bücher und Forschungsarbeiten, darunter zahlreiche Titel österreichischer Autor/inn/en und Verlage.

Tech-Konzerne wie Open AI oder Meta bestreiten die Verwendung von raubkopierten Titeln auch gar nicht, sondern rechtfertigen sich damit, dass der Erwerb von Lizenzen zu zeitaufwendig und zu kostspielig sei. Außerdem sei eine Lizenzierung für das Argument, es handle sich um „fair use“, einer in den USA lizenz- und kostenfreien Nutzungsmöglichkeit, bei den anhängigen Gerichtsverfahren für sie von Nachteil.

WIE DAMIT UMGEHEN?

Ein Beweis- und Gerichtsverfahren gegen US-Tech-Konzerne zu führen ist kostspielig und zeitaufwendig. Es sind dazu bereits mehrere Klagen von Autor/inn/en, deren Verwertungsgesellschaften und Verlagen in den USA und in Europa anhängig. Es ist nicht absehbar, wann darüber entschieden wird. Die bereits erfolgte Verwendung von Büchern und Artikeln nachträglich auszuschließen, also rückgängig zu machen, ist allerdings so gut wie unmöglich. Das gilt auch für eine Rechtsdurchsetzung der betroffenen österreichischen Autor/inn/en und Verlage gegenüber den Tech-Giganten.

Die auf diese Weise von uns und unseren Werken profitierenden milliardenschweren Unternehmen verstehen sich besonders gut darauf, trendige Geschäftsmodelle zu entwickeln, die vor allem dann funktionieren, wenn sie auf einer schranken- und kostenlosen Nutzung basieren. Die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Büchern zum KI-Training muss aber eine Lizenzierung, jedenfalls eine Vergütung der betroffenen Autor/inn/en und Verlage voraussetzen. Auf eine freie Werknutzung könnte man sich nur berufen, wenn es die Möglichkeit eines Widerspruchs für die betroffenen Rechteinhaber vor der Nutzung gibt. Die Nutzung illegal erworbener Werke für das KI-Training bedeutet in jedem Fall eine Urheberrechtsverletzung, unabhängig davon, von wo aus Tech-Konzerne agieren, also selbst in den USA, wo Wirtschaftsliberalismus über dem Copyright und dem Recht auf geistiges Eigentum steht.

DIE NOTWENDIGKEIT, GEORDNETE VERHÄLTNISSE ZU SCHAFFEN

Da die weitere Entwicklung der KI und ihrer Anwendung offensichtlich nicht aufzuhalten und somit die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke auch weiterhin und in zunehmendem Maß zu erwarten ist, muss ein wirtschaftlicher Ausgleich dafür geschaffen werden. Es ist nötig, jetzt zu handeln, um weiteren Schaden von Autorinnen und Autoren und der Buchbranche abzuwenden. Ein vernünftiger Umgang mit dieser neuen Technologie kann nur darin liegen, dass alle Rechteinhaberinnen und -inhaber, die von den Auswirkungen der KI-Sprachmodelle betroffen sind, angemessene Entschädigungen erhalten.

Dies gilt unbeschadet einer zwingend erforderlichen Regulierung generativer Sprachmodelle auf Europäischer Ebene samt Kennzeichnungspflicht von KI und der Offenlegung verwendeter Quellen und Materialien. KI-Sprachmodelle dürfen nicht der Selbstregulierung überlassen bleiben.

Wir fordern den Gesetzgeber dazu auf, im Urheberrechtsgesetz rasch eine gesetzliche Vergütung zum angemessenen Ausgleich für die Nutzung der durch KI-Sprachmodelle entstehenden Nachteile für die Rechteinhaber/innen zu verankern. Diese angemessene Vergütung könnte bei den Abo-Gebühren für kostenpflichtige KI-Sprachmodelle ansetzen. Bezahlt werden soll die Vergütung von jenen Konzernen, die riesige Gewinne mit ihren KI-Sprachmodellen machen, eingehoben werden sollte sie als Pauschalvergütung über unsere Verwertungsgesellschaften entsprechend der seit Jahrzehnten bewährten Vergütungspraxis bei vergleichbaren Massennutzungen wie etwa bei der Privatkopie.

GESPRÄCHE ZWISCHEN DER BUCHBRANCHE UND DER POLITIK DRINGEND NOTWENDIG

Die Vertreter/innen der Buchbranche sind jederzeit zu Gesprächen bereit, um ihr Entgeltmodell und weitere Maßnahmen zur genauen Einordnung von KI-Sprachmodellen in die österreichische Rechtsordnung möglichst schnell auf den Weg zu bringen. Das in literarischen Verwertungsprozessen anderswo viel dringender benötigte Geld darf nicht für jahrelange Verfahren vergeudet werden, deren Ergebnisse erfahrungsgemäß so gut wie keine nennenswert positiven Auswirkungen auf die österreichische Buchbranche haben werden. Die hochprofitable missbräuchliche Verwertung unserer Werke darf nicht ohne angemessene Vergütung fortgesetzt werden.

UNTERZEICHNET VON

Hauptverband des Österreichischen Buchhandels, Benedikt Föger m.p., Präsident

IG Autorinnen Autoren, Gerhard Ruiss m.p., Geschäftsführer

Literar Mechana, Dr.in Sandra Csillag m.p., Geschäftsführerin

Österreichischer Verlegerverband, Dr. Alexander Potyka m.p., Vorsitzender

Presseclub Concordia, Dr.in Daniela Kraus m.p., Generalsekretärin

Hauptverband des Österreichischen Buchhandels
Gustav Soucek
Telefon: +43 1 5121535-0
E-Mail: soucek@hvb.at

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