Steiermärkisches Erneuerbaren Beschleunigungsgesetz: Bumerang- Entwurf brächte Rechtsunsicherheit

Ein schlechtes Zeugnis stellt die Umweltorganisation VIRUS dem aktuellen Gesetzesentwurf für ein steirermärkisches „Erneuerbaren–Ausbau-Beschleungigungsgesetz“ aus, die Begutachtung endete gestern. Sprecher Wolfgang Rehm „In unserer Stellungnahme haben wir deutlich gemacht, dass das ein Bumerang Gesetz ist. Rechtswidrige Verfahrensschikanen verkürzen die Verfahrensdauer nicht, erzeugen aber Rechtsunsicherheit mit zu erwartenden jahrelangen Schleifen bei den Höchstgerichten und konterkarieren somit die zu erreichenden Ziele“.

So sei die geplante Halbierung der Beschwerdefrist für Umweltorganisationen auf zwei Wochen sowohl mit EU-Recht unvereinbar als auch verfassungswidrig. Die Streichung des Revisionsrechts für die Umweltanwältin habe aufgrund des Seltenheitswertes für Verfahrensbeschleunigung keine Bedeutung beschneide aber willkürlich Prüfrechte, die im Einzelfall wichtig sein können. Schließlich sei die so genannte RED-III-Richtlinie die mit dem Entwurf auf Landesebene umgesetzt werden soll, nicht als Rasenmäher gegen Artenschutz, Wasserrahmenrichtlinie und Öffentlichkeitsbeteiligung interpretierbar, sonst könne es beim Europäischen Gerichtshof ein böses Erwachen geben.

„Was die Steiermark wie ganz Österreich braucht ist eine funktionierende Energieraumplanung mit funktionierender Öffentlichkeitsbeteilung die Festlegung von Beschleungigungsgebieten aber auch von Ausschlusszonen“, so Rehm abschließend.

Umweltorganisation VIRUS
Wolfgang Rehm
Telefon: 0699/12419913
E-Mail: virus.umweltbureau@wuk.at

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