Baupolizei hebt bei Schwerpunkt-Aktionen zwei illegale Hotels aus

MA 37 setzte verstärkten Fokus auf illegale Kurzzeitvermietungen. Schwerpunktaktionen im 4. und 10. Bezirk. Fazit: Zwei illegale Hotels ausgehoben, zahlreiche Strafanträge gestellt

„Mit der restriktiven Neuregelung der Kurzzeitvermietung in Wien ist es uns gelungen, Leerstand gezielt zu mobilisieren. Gleichzeitig konnten wir den ursprünglichen Gedanken der Kurzzeitvermietung – Privatpersonen, die auf Grund einer längeren Reise ihre Wohnung zur Verfügung stellen wollen – mit der 90-Tage Regelung bewahren. Die Ergebnisse der Kontrollen und das politische Feedback zeigen, dass wir einen sehr guten Weg gefunden haben. Für uns ist klar, dass Wohnungen zum Wohnen da sind und nicht um damit Geschäfte zu machen“

„Das Team hat wirklich großartige Arbeit geleistet. Insgesamt haben wir 34 Strafanträge an die für Baurecht zuständige MA 64 weitergeleitet. So konnten wir unter anderem zwei illegale Hotels am Wiedner Gürtel ausheben und auch die Kontrollen in dem von uns untersuchten Hochhaus bestätigten unseren Verdacht, dass hier ebenfalls viele zweckwidrige Vermietungen stattfinden. Luft nach oben gibt es immer. Aber wir sind ein junges, motiviertes Team und lernen ständig dazu“

Die Stadt Wien sagt der illegalen Kurzzeitvermietung konsequent den Kampf an. Bereits am 1. Juli des vergangenen Jahres sind mit der jüngsten Bauordnungsnovelle neue Regulierungen bezüglich Kurzzeitvermietung in Kraft getreten. Seitdem untersagt die Stadt Wien kurzfristige Vermietungen von Wohnungen, wenn die Mietdauer von 90 Tagen im Jahr überschritten wird. Für eine Vermietung über diesen Zeitraum hinaus ist neben der Zustimmung aller Wohnungseigentümer*innen auch eine Ausnahmebewilligung erforderlich, die nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird.

„Mit der restriktiven Neuregelung der Kurzzeitvermietung in Wien ist es uns gelungen, Leerstand gezielt zu mobilisieren. Gleichzeitig konnten wir den ursprünglichen Gedanken der Kurzzeitvermietung – Privatpersonen, die auf Grund einer längeren Reise ihre Wohnung zur Verfügung stellen wollen – mit der 90-Tage Regelung bewahren. Die Ergebnisse der Kontrollen und das politische Feedback zeigen, dass wir einen sehr guten Weg gefunden haben. Für uns ist klar, dass Wohnungen zum Wohnen da sind und nicht um damit Geschäfte zu machen“, so Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál.

PERSONELLE RESSOURCEN FÜR SCHWERPUNKT-AKTIONEN GEBÜNDELT

Doch wo neue Regelungen sind, da muss auch vermehrt kontrolliert werden. Dafür zuständig ist die Baupolizei (MA 37), genauer gesagt das Referat Kontrolle Kurzzeitvermietung. Dieses wurde aufgrund der neuen Anforderungen komplett neu gegründet und ist nun mit insgesamt neun Mitarbeiter*innen voll besetzt. Das erlaubt dem noch jungen Team auch, vermehrt Präsenz innerhalb der Stadt zu zeigen: Mehrmals wöchentlich finden Kontrollen statt, wo Anzeigen und Verdachtsfälle vor Ort überprüft werden. Zusätzlich fanden im März und April außerdem zwei Schwerpunkt-Aktionen statt, bei denen alle personellen Ressourcen gebündelt wurden. In den Fokus gerückt ist dabei ein bestimmtes Grätzl im 4. Bezirk sowie ein Hochhaus-Komplex im 10. Bezirk. „Wir haben uns früh morgens getroffen und sind dann schon in alle Richtungen ausgeschwärmt“, berichtet Günter Nast, Leiter des Referats Kontrolle Kurzzeitvermietung. „Vorausgegangen sind umfassende Internet-Recherchen. Das erleichtert dann natürlich die Kontrolle vor Ort um ein Vielfaches.“ Um möglichst effizient vorzugehen, teilten sich mehrere Zweier-Teams außerdem die einzelnen Adressen bzw. Stockwerke auf. Dadurch konnten innerhalb kurzer Zeit viele verdächtige Wohnungen abgearbeitet werden. Zudem kam das Team so verstärkt mit Nachbar*innen und Anrainer*innen in Kontakt. Denn gerade von diesen erfährt man oft wertvolle Informationen, die für weitere Ermittlungen hilfreich sein können.

VERDACHT AUF ILLEGALE KURZZEITVERMIETUNG BESTÄTIGTE SICH IN VIELEN FÄLLEN

Günter Nast zeigt sich jedenfalls im Nachgang höchst zufrieden über den Erfolg der Maßnahmen: „Das Team hat wirklich großartige Arbeit geleistet. Insgesamt haben wir 34 Strafanträge an die für Baurecht zuständige MA 64 weitergeleitet. So konnten wir unter anderem zwei illegale Hotels am Wiedner Gürtel ausheben und auch die Kontrollen in dem von uns untersuchten Hochhaus bestätigten unseren Verdacht, dass hier ebenfalls viele zweckwidrige Vermietungen stattfinden.“ Dennoch muss man die vorangegangenen Schwerpunkt-Aktionen noch hinsichtlich ihrer Effizienz evaluieren, denn: „Luft nach oben gibt es immer. Aber wir sind ein junges, motiviertes Team und lernen ständig dazu“.

Zahlen als Hintergrundinfo:

Bis Ende März 2025 sind insgesamt 887 Anzeigen im Referat Kontrolle Kurzzeitvermietung der Baupolizei (MA 37) eingegangen. Davon wurden bislang 163 Strafanträge weitergeleitet, Tendenz steigend. Bei schweren Verstößen oder wiederholtem Zuwiderhandeln kann das Höchststrafmaß bis zu 50.000 Euro pro Wohnung betragen.

Seit Inkrafttreten der Novelle sind insgesamt 808 Anträge auf Kurzzeitvermietung bei der Baupolizei eingelangt.

Stephan Grundei
Mediensprecher
Vizebürgermeisterin Kathrin Gaal
Tel.: 0676/8118 98057
E-Mail: stephan.grundei@wien.gv.at

Nicole Nestler
Öffentlichkeitsarbeit MA 37
Tel.: +43 1 4000 37092
E-Mail: nicole.nestler@wien.gv.at

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