Gaál: Wiener Wohnen stellt Untervermietung von Gemeindewohnungen konsequent ab

Konsequenzen für dreiste Airbnb-Fälle aus der Vergangenheit. Kündigung für illegale Untervermieter*innen, lukrierte Gewinne werden eingeklagt, lebenslange Gemeindebau-Sperren

„Als Stadt des sozialen Wohnbaus setzen wir auf eine konsequente Politik und klare Regeln im Umgang mit Kurzzeitvermietungsplattformen, für illegale Untervermietung im Gemeindebau gibt es in Wien keinen Platz. Damit übernehmen wir international eine Vorreiterrolle mit einer entschlossenen Haltung, die in vielen Kommunen als vorbildhaft gilt. Der soziale Wohnbau mit der großen Errungenschaft, leistbares und sicheres Wohnen für die Wienerinnen und Wiener zu bieten, darf nicht von einigen wenigen zur Geschäftemacherei missbraucht werden. Umso erfreulicher, dass die akribische und hartnäckige Arbeit der letzten Jahre Wirkung zeigt: Zum einen ist illegaler Untervermietung ein Riegel vorgeschoben und zum anderen bleiben auch Fälle aus der Vergangenheit nicht ohne Konsequenzen“

„Die illegale Vermietung von Gemeindewohnungen ist kein Kavaliersdelikt. Die Wohnungen wurden von der öffentlichen Hand errichtet und dienen dem Wohnbedürfnis der Wiener Bevölkerung. Die illegale, entgeltliche Untervermietung stellt daher einen Missbrauch dar. In unseren Mietverträgen und in unseren Publikationen weisen wir sehr deutlich auf das Untermietverbot hin. Daher führt in der Regel jede entgeltliche, unzulässige Untervermietung einer Gemeindewohnung zur Kündigung des Mietverhältnisses“

Wiener Wohnen hat die illegale Vermietung von Gemeindewohnungen über die Plattform Airbnb erfolgreich unterbunden und in akribischer Recherchearbeit jene Mieter*innen ausgeforscht, die zwischen 2012 und 2022 ihre Gemeindewohnung widerrechtlich über die Plattform vermietet haben. Gegenüber jenen rund 100 Mieter*innen, die bei der illegalen Vermietung eine Bagatellgrenze von einzelnen Nächten überschritten haben, setzt Wiener Wohnen harte Sanktionen: Die Kündigung des Mietverhältnisses und eine dauerhafte Sperre für den Gemeindebau. Außerdem will Wiener Wohnen die nachträgliche Herausgabe des erzielten Gewinns einfordern.

„Als Stadt des sozialen Wohnbaus setzen wir auf eine konsequente Politik und klare Regeln im Umgang mit Kurzzeitvermietungsplattformen, für illegale Untervermietung im Gemeindebau gibt es in Wien keinen Platz. Damit übernehmen wir international eine Vorreiterrolle mit einer entschlossenen Haltung, die in vielen Kommunen als vorbildhaft gilt. Der soziale Wohnbau mit der großen Errungenschaft, leistbares und sicheres Wohnen für die Wienerinnen und Wiener zu bieten, darf nicht von einigen wenigen zur Geschäftemacherei missbraucht werden. Umso erfreulicher, dass die akribische und hartnäckige Arbeit der letzten Jahre Wirkung zeigt: Zum einen ist illegaler Untervermietung ein Riegel vorgeschoben und zum anderen bleiben auch Fälle aus der Vergangenheit nicht ohne Konsequenzen“, betont Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál.

„Die illegale Vermietung von Gemeindewohnungen ist kein Kavaliersdelikt. Die Wohnungen wurden von der öffentlichen Hand errichtet und dienen dem Wohnbedürfnis der Wiener Bevölkerung. Die illegale, entgeltliche Untervermietung stellt daher einen Missbrauch dar. In unseren Mietverträgen und in unseren Publikationen weisen wir sehr deutlich auf das Untermietverbot hin. Daher führt in der Regel jede entgeltliche, unzulässige Untervermietung einer Gemeindewohnung zur Kündigung des Mietverhältnisses“, macht auch Wiener Wohnen-Direktorin Karin Ramser deutlich.

HINTERGRUND: OGH-URTEIL BESTÄTIGT VERMIETUNGSVERBOT

Wiener Wohnen hatte im Sommer 2020 die Kurzzeitvermietungsplattform Airbnb geklagt und in drei Instanzen Recht bekommen. Ein OGH-Urteil setzte im November 2022 einen Schlusspunkt hinter die gerichtliche Auseinandersetzung. Seither ist Airbnb das Anbieten von Gemeindewohnungen der Stadt Wien auf seiner Plattform untersagt und das Unternehmen muss sicherstellen, dass keine Vermietungsanzeige für eine Gemeindewohnung auf seine Plattform gestellt wird.

Wiener Wohnen liefert der Plattform regelmäßig aktualisierte Listen aller Adressen von Gemeindewohnungen. Airbnb gleicht die Adressen ab und unterbindet die Freischaltung der Wohnungen auf seiner Vermietplattform. Das Urteil verpflichtete Airbnb auch, Wiener Wohnen die Umsätze und Gewinne, die durch die illegale Vermietung von Gemeindewohnungen erzielt wurden, bekannt zu geben.

Das akribische Ausforschen der illegalen Vermieter*innen und ihrer Umsätze hat viele Monate in Anspruch genommen – eigene Recherchen und auch der Einsatz von Detektiven förderten zutage: Im Zeitraum von zehn Jahren (2012 bis 2022) haben insgesamt 250 Mieter*innen ihre Gemeindewohnung über Airbnb illegal untervermietet, in rund 100 Fällen wurde dabei die Bagatellgrenze von wenigen Nächten deutlich überschritten. Gegen diese Mieter*innen geht Wiener Wohnen nun mit harten Sanktionen vor.

KÜNDIGUNGEN, LEBENSLANGE SPERREN UND GELDRÜCKFORDERUNGEN

In den vergangenen Jahren wurde einerseits die Information und Aufklärung gegenüber den Mieter*innen zum Thema illegale Untervermietung verstärkt, andererseits wurde massiver Druck aufgebaut, ein solches Verhalten zu unterbinden: unter anderem durch die Kontrolle von einschlägigen Plattformen und die Zusammenarbeit mit Privatdetektiven.

Die Wirkung dieser Maßnahmen zeigt sich deutlich: Von den nun ausgeforschten 100 Fällen haben 70 Mieter*innen bereits ihre Gemeindewohnung aufgegeben. Auch über sie wird eine lebenslange Gemeindebau-Sperre verhängt und eine Rückforderung des erzielten Gewinns steht ins Haus. Das gilt auch für jene 30 Mieter*innen, die noch in einem Mietverhältnis mit Wiener Wohnen stehen. Sie haben in den letzten Tagen eine mietrechtliche Verwarnung erhalten samt Aufforderung ihre Wohnung zurückzugeben, wenn kein dringendes Wohnbedürfnis besteht. In zwei Härtefällen wurden bereits Kündigungen ausgesprochen. Bei allen diesen Fällen fordert Wiener Wohnen die nachträgliche Herausgabe des erzielten Gewinns ein.

Die restlichen aufgedeckten Fälle betreffen Mieter*innen, die vor Jahren ihre Wohnung für einen oder wenige Tage untervermietet haben, aber aktuell nach wie vor in dieser Gemeindewohnung leben. Sie werden schriftlich verwarnt und nachdrücklich auf das Untermietverbot hingewiesen.

Stefan Hayden
Mediensprecher
Vizebürgermeisterin Kathrin Gaál
Tel.: 0676 8118 81265
E-Mail: stefan.hayden@wien.gv.at

Marianne Lackner
Unternehmenssprecherin
Stadt Wien – Wiener Wohnen
Telefon: 0664/88570965
E-Mail: marianne.lackner@wrwks.at

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