
Wien-Wahl 2025: Stimmabgabe von Menschen mit Behinderungen
Bei den Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen am 27. April 2025 sind bis auf wenige Ausnahmen alle Wiener Wahllokale barrierefrei erreichbar. Zusätzlich sind alle Wiener Wahllokale mit barrierefrei benutzbaren Wahlzellen ausgestattet.
Sollte Ihr zuständiges Wahllokal nicht barrierefrei erreichbar sein, können Sie mit einer Wahlkarte in jedem anderen barrierefrei erreichbaren Wahlkarten-Wahllokal oder per Briefwahl wählen. An jedem Wahlstandort befindet sich auch ein barrierefrei erreichbares Wahlkarten-Wahllokal.
Bitte prüfen Sie rechtzeitig die Adresse Ihres zuständigen Wahllokals. Die Adresse finden Sie in der „Amtlichen Wahlinformation“ oder im Internet unter www.wien.gv.at/wahlen. Den Standort Ihres zuständigen Wahllokals oder Standorte barrierefrei erreichbarer Wahllokale können Sie auch telefonisch beim Stadtservice unter Tel.: 01/4000-4001 in Erfahrung bringen.
BARRIEREFREI ERREICHBARE WAHLLOKALE UND BARRIEREFREI BENUTZBARE WAHLZELLEN
Barrierefrei erreichbar bedeutet:
* Die Eingänge zum Wahllokal sind stufenlos erreichbar,
* oder es gibt Rampen, die nicht steiler als zehn Prozent sind,
* oder es gibt einen Treppen- beziehungsweise Plattformlift.
* Die Türen zum Wahllokal sind leicht zu öffnen.
* Türschwellen sind nicht höher als 3 Zentimeter.
* Die Türen zum Wahllokal sind mindestens 80 Zentimeter breit.
* Bei Türen ist eine Bewegungsfläche von 120 cm x 250 cm (inklusive eines 50 cm Bereiches seitlich neben der Türschnalle) für das Öffnen und Schließen der Türe vorhanden.
* Wird ein Aufzug zum Erreichen des Wahllokals benötigt,
* ist die Aufzugskabine mindestens 110 Zentimeter breit und 140 Zentimeter lang,
* sind die Bedienelemente in Greifhöfe angeordnet,
* sind die Bedienelemente ertastbar.
Eine barrierefrei benutzbare Wahlzelle ist breiter als eine „normale“ Wahlzelle, hat eine unterfahrbare Schreibfläche und kann somit von Rollstuhlfahrer*innen bequem benutzt werden.
WEITERE MÖGLICHKEITEN DER STIMMABGABE
Wer am Wahltag nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, hat mit einer Wahlkarte mehrere Möglichkeiten, die Stimme abzugeben. WICHTIG: Die Wahlkarte muss dafür beim zuständigen Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes beantragt werden.
Mit einer Wahlkarte kann zum Beispiel in einem beliebigen Wiener Wahlkarten-Wahllokal gewählt werden.
Speziell für Menschen mit mangelnder Mobilität gibt es mit einer Wahlkarte wieder die Möglichkeit, von einer MOBILEN WAHLKOMMISSION besucht zu werden. Ein Besuch durch die mobile Wahlkommission kann gemeinsam mit dem Wahlkartenantrag oder auch noch danach im zuständigen Wahlreferat beantragt werden.
Als weitere Möglichkeit der Stimmabgabe mit einer Wahlkarte steht auch die BRIEFWAHL zur Verfügung. Die für die Briefwahl verwendete und unterschriebene Wahlkarte muss spätestens am Wahltag, dem 27. April 2025, 17 Uhr, per Post, per Bot*in oder durch persönliche Abgabe bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie kann auch am Wahltag in jedem Wahllokal und bei jeder Wiener Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden.
NICHT VERGESSEN: Bitte bestätigen Sie bei der Briefwahl mit Ihrer Unterschrift auf der Wahlkarte, dass Sie die/den amtlichen Stimmzettel selbst, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben.
Wahlberechtigte Personen, die ihre Wahlkarte persönlich im zuständigen Wahlreferat beantragen, können auf Wunsch auch gleich vor Ort per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Für die Stimmabgabe stehen vor Ort abgeschirmte Bereiche zur Verfügung.
STIMMZETTELSCHABLONEN UND CD
Für blinde und sehbehinderte Personen stehen als Ausfüllhilfe für die Stimmzettel in jedem Wiener Wahllokal Stimmzettel-Schablonen zur Verfügung. Wer an der Briefwahl teilnehmen möchte, kann Wahlkarten- und Stimmzettel-Schablonen gleich mit dem Wahlkartenantrag anfordern. Die Wahlkarten- und Stimmzettel-Schablonen können bei Bedarf auch nachträglich beim zuständigen Wahlreferat angefordert werden. Blinde und sehbehinderte Personen können natürlich einen Rehabilitations- oder Blindenführhund bis in die Wahlzelle mitnehmen.
HINWEIS: Für blinde und sehbehinderte Wähler*innen stehen bei dieser Wahl erstmals alle Informationen zur Wahlkarte zusätzlich auch in barrierefreier Form auf CD zur Verfügung. Diese wird bei Beantragung einer Wahlkarte mit Wahlkarten- und Stimmzettelschablonen automatisch mitgeschickt. Außerdem finden sich alle Informationen zur Wien-Wahl 2025 auch als Audio-Datei im mp3-Format unter wien.gv.at/wahlen.
INFORMATIONEN ZUR WAHL IN ÖSTERREICHISCHER GEBÄRDENSPRACHE UND IN „LEICHT LESEN“
Für gehörlose Personen wurden fünf Videos in österreichischer Gebärdensprache gestaltet. Die Videos können unter www.wien.gv.at/wahlen abgerufen werden.
Für Menschen mit Lernschwierigkeiten wurde eine „Leicht Lesen“-Version der „Kleinen Wiener Wahlhilfe“ gestaltet. Sie ist ebenfalls unter www.wien.gv.at/wahlen abrufbar.
Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte, zur Briefwahl, über die Beantragung einer mobilen Wahlkommission sowie alle weiteren Informationen zur Wien-Wahl 2025 sind online unter wien.gv.at/wahlen abrufbar. Darüber hinaus steht das Stadtservice unter der Telefonnummer 01/4000-4001 gerne für Auskünfte zur Verfügung.
Philipp Lindner
Mediensprecher Stadtrat Jürgen Czernohorszky
Telefon: +43 1 4000 81853
E-Mail: philipp.lindner@wien.gv.at
Ulrike Kuzaj-Sefelin
Magistratsabteilung 62 – Zentrale Wiener Wählerevidenz
Telefon: +43 1 4000 89439
E-Mail: ulrike.kuzaj-sefelin@wien.gv.at
Website: wien.gv.at/wahlen
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