
Fit für den Sommer? Vorsicht bei Fitnesscenterverträgen: Typisch unzulässige AGB-Klauseln
VSV prüft für Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Fitnessstudios erfreuen sich in Österreich großer Beliebtheit. Die Auswahl an Angeboten ist riesig, und viele Menschen möchten sich durch einen Vertrag für ein Fitnesscenter langfristig motivieren. Doch nicht alle Vertragsbedingungen sind fair. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verstecken sich oft Klauseln, die für Konsumenten nachteilig und rechtlich unzulässig sind. Hier sind einige typische Beispiele, auf die Sie achten sollten.
1. UNZULÄSSIGE KÜNDIGUNGSFRISTEN
Viele Fitnesscenter versuchen, ihre Kunden durch übermäßig lange Kündigungsfristen zu binden. Eine Klausel, die eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat vorsieht, könnte unwirksam sein. Nach dem österreichischen Konsumentenschutzgesetz haben Verbraucher das Recht, Verträge innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens zu kündigen. Achten Sie darauf, dass die Kündigungsfristen fair und transparent sind.
2. PAUSCHALE HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE
Ein weiterer häufiger Fall sind Klauseln, die jegliche Haftung des Fitnesscenters für Schäden oder Verletzungen ausschließen. Solche Haftungsausschlüsse sind oft unzulässig, insbesondere wenn sie grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz betreffen. Fitnessstudios sind verpflichtet, für die Sicherheit ihrer Mitglieder zu sorgen. Prüfen Sie, ob solche Klauseln im Vertrag enthalten sind, und fordern Sie gegebenenfalls eine Anpassung.
3. UNKLARE PREISERHÖHUNGEN
Manche AGB enthalten Klauseln, die dem Fitnesscenter das Recht einräumen, die Mitgliedsbeiträge ohne vorherige Ankündigung zu erhöhen. Solche Klauseln sind problematisch, da sie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Kosten beeinträchtigen. Achten Sie darauf, dass Preiserhöhungen klar geregelt sind und dass Sie im Vorfeld informiert werden.
4. UNANGEMESSENE VERTRAGSLAUFZEITEN
Verträge mit übermäßig langen Laufzeiten, die den Konsumenten in seiner Entscheidungsfreiheit einschränken, sind ebenfalls kritisch zu betrachten. In Österreich sind Verträge, die länger als zwei Jahre laufen, oft nicht zulässig, es sei denn, sie bieten besondere Vorteile. Seien Sie vorsichtig bei Angeboten, die besonders lange Bindungen verlangen.
5. ÜBERMÄSSIGE GEBÜHREN FÜR VERTRAGSÄNDERUNGEN
Einige Fitnesscenter erheben hohe Gebühren, wenn Mitglieder ihren Vertrag ändern möchten, beispielsweise bei einem Wechsel in eine andere Mitgliedschaft oder bei einer vorzeitigen Kündigung. AGB, die hohe Gebühren für solche Änderungen vorsehen, können als unangemessen gelten. Prüfen Sie die Regelungen und lassen Sie sich nicht von versteckten Kosten überraschen.
6. EINSEITIGE ANPASSUNGSRECHTE
Klauseln, die dem Fitnesscenter ein einseitiges Recht zur Änderung der AGB einräumen, sind oft problematisch. Änderungen, die nur zu Lasten des Kunden gehen, sind nicht zulässig. Achten Sie darauf, dass Änderungen transparent kommuniziert werden und dass Sie als Kunde ein Mitspracherecht haben.
FAZIT
Bevor Sie einen Vertrag mit einem Fitnesscenter unterschreiben, sollten Sie die AGB sorgfältig prüfen. Achten Sie auf die oben genannten Punkte und lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten. Es ist wichtig, dass Sie sich in Ihrem Fitnessstudio wohlfühlen und sicherstellen, dass Ihre Rechte als Konsument gewahrt bleiben. Ein fairer Vertrag schafft die Basis für eine langfristige und positive Mitgliedschaft!
Obfrau VSV
NR-Abg. a.D. Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA
Telefon: 0650/ 2110878
E-Mail: d.holzinger@verbraucherschutzverein.at
Website: https://www.verbraucherschutzverein.eu
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