Wölbitsch/Gasselich zu U-Kommission: SPÖ und Neos verhindern umfassende Aufklärungsarbeit

Geplante Maßnahmen gehen an den wahren Problemen vorbei – Stadt kontrolliert sich selbst – grundlegende Reform gefordert

„Die von SPÖ und Neos angestrebten Änderungen in Zusammenhang mit den Regeln zur Untersuchungskommission in Wien sind schlichtweg als eine Nicht-Reform zu klassifizieren. Die notwendige Aufklärung in diesem Gremium wird mutwillig verhindert“, so Klubobmann Markus Wölbitsch und der Demokratiesprecher der Wiener Volkspartei, Patrick Gasselich, angesichts der aktuellen Berichterstattung in der Tageszeitung „Kurier“ und dem anstehenden Beschluss in der Landtagssitzung in der kommenden Woche.

Mit der vorliegenden Novelle soll unter anderem mit dem „Rechtsdienst Untersuchungskommission“ ein zweites Schiedsgremium etabliert werden (falls eine Dienststelle des Magistrats teilweise oder gar nicht einem Beweisantrag nachkommt), welches mit magistratsinternen und weisungsgebundenen Juristen bestückt ist. „Diese Neuerung ist alles andere als zielführend und legt den Verdacht weiterer Vertuschungsversuche nahe. Die Stadt kontrolliert sich offenbar selbst“, so die beiden weiter.

Die Wiener Volkspartei habe seit jeher entsprechende Maßnahmen eingemahnt, die sich vor allem auch aus den negativen Erfahrungen der letzten Untersuchungskommission zum SPÖ-Finanzskandal rund um die Causa Wien Energie gespeist haben – darunter vor allem eine landesrechtliche Normierung einer umfassenden Aktenlieferungsverpflichtung von Wiener Gemeindeorganen und Behörden, nämlich nach den Kriterien der abstrakten Relevanz – generell und vor allem zu Beginn der Untersuchungskommission aufgrund eines grundlegenden Beweisbeschlusses.

„In diesem Zusammenhang ist es geradezu beschämend, dass die Neos wieder einmal ihre eigenen Prinzipien über Bord werfen und offenbar keinerlei Reformen in Richtung mehr Kontrolle und Transparenz anstreben. Es ist offenkundig, dass SPÖ und Neos absolut nichts aus den Versäumnissen gelernt haben, die dazu geführt haben, dass die vergangene Untersuchungskommission die zahlreich vorhandenen Missstände nicht in dem erforderlichen Ausmaß untersuchen konnte“, so beide abschließend.

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