
Lehner: Mit digitalen Lösungen effektiv Ärzte und System entlasten
Die E-Berechtigung auf der svsGO-App
„Wir können mit digitalen Lösungen effektiv Ärzte und das Gesundheitssystem entlasten. Mit der E-Berechtigung wird das Smartphone zum E-Card-Reader, der Versicherte kann seinem Arzt remote Zugriff gewähren und der Arzt kann mit seinem Smartphone die E-Card seines Patienten einlesen“, sagt Peter Lehner, Obmann der SVS. Die E-Berechtigung steht ab sofort auf der svsGO-App zur Verfügung. „Wir müssen die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen, um das strapazierte Gesundheitssystem in eine sichere Zukunft zu führen. Wir schaffen das Angebot, unsere Versicherten und Stakeholder müssen es nutzen“, führt Lehner aus.
„Sobald der Arzt mit seinem Smartphone die E-Card seines Patienten einliest, erhält er einen gesicherten Zugriff. Dies muss nicht in der Praxis erfolgen, sondern kann ortsunabhängig zum Beispiel bei der Visite oder im Pflegeheim durchgeführt werden. SVS-Versicherte können mit ihrer E-Card, der svsGO-App und der E-Berechtigungs-Funktion ihrem Arzt einen virtuellen Zugriff ermöglichen. Das bedeutet, sie müssen nicht jedes Mal in die Ordination kommen. Dies schafft die Voraussetzung für Telemedizin“, erläutert Lehner. Basis für diese Funktionen sind die NFC-fähigen E-Cards und Smartphones. Der Arzt muss innerhalb von 24 Stunden die E-Berechtigung bestätigen. Danach ist er wie beim E-Card-Stecken 90 Tage freigeschaltet.
Die svsGO-App wurde im September 2020 gestartet und bereits über 350.000 Mal heruntergeladen. Im Jahr 2024 wurden über 206.000 Vergütungen und knapp 20.000 Bewilligungen abgewickelt. Seit April 2025 kann nun die E-Berechtigung über svsGO erfolgen. Lehner betont, dass die Lösung „einfach, sicher und transparent“ sei. „Der Versicherte kann jederzeit in ELGA nachsehen, ob und wann der Zugriff stattgefunden hat. Diese Transparenz schafft Sicherheit“, so der SVS-Obmann. Die Datenübermittlung erfolgt mit einer End-to-End-Verschlüsselung und entspricht dem Stand der Technik. Die Authentizität wird im E-Card-Rechenzentrum überprüft. Der App-User hat keinen Zugriff auf die Daten. Daher ist die ID Austria bei dieser Anwendung nicht notwendig.
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