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Arbeitsrecht

Advent, Advent, der Pausenraum brennt / Brandgefahr: Kerzen und Lichterketten am Arbeitsplatz / Tipps zum richtigen Umgang

Mannheim (ots) - Die Adventszeit ist da. Zeit für weihnachtliche Dekoration. Bevor Beschäftigte Büros oder Pausenräume festlich schmücken, sollten sie sich über die Regelungen im Betrieb informieren. Denn ob Weihnachtsdekoration am Arbeitsplatz erlaubt ist, entscheidet der Arbeitgeber. Besondere Vorsicht ist beim Aufstellen von Kerzen und Teelichtern geboten. Sie zählen zu den offenen Feuerquellen und können aus Brandschutzgründen vom Arbeitgeber verboten werden. Schon eine kleine Unachtsamkeit kann zu einem Brand

Weihnachtszeit: Was arbeitsrechtlich erlaubt ist, was nicht

Köln (ots) - Auch die besinnliche Weihnachtszeit kann arbeitsrechtliches Konfliktpotenzial bergen. Der Arbeitnehmer möchte zum Beispiel zwischen den Feiertagen nicht arbeiten, aber der Arbeitgeber gewährt keinen Urlaub. Hat man zudem Anspruch auf Weihnachtsgeld? Und darf man in der Mittagspause Glühwein trinken? Prof. Dr. Michael Fuhlrott, Arbeitsrechtler und Professor an der Hochschule Fresenius, erklärt im Interview, was arbeitsrechtlich zu beachten ist. Heiligabend und Silvester - sind das nicht gesetzliche

Rudimentäre, schöngerechnete, rechtlich nicht geprüfte Staatsfondsmodelle eignen sich nicht als Basis für neue Richtungsentscheidungen in…

Berlin (ots) - "Die aktuelle Diskussion über die Zentralisierung der kapitalgedeckten Altersvorsorge mittels quasiobligatorischer Staatsfonds sehen wir mit großer Sorge. Was als schöne neue Vorsorgewelt dargestellt wird, ist nicht zu Ende gedacht. Kosten rechnet man schön, weil der gesamte administrative Aufwand auf die Arbeitgeber verlagert wird und die Kosten der Auszahlungsphase negiert werden. Verbreitungserfolge stellt man in Aussicht ohne die kannibalisierende Wirkung solcher Modelle zu berücksichtigen", erklärte

vbw fordert zügige Beratung des bayerischen Entschließungsantrags zur Arbeitszeitflexibilisierung – Brossardt: „Arbeitszeitrecht…

München (ots) - Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. fordert eine zügige Beratung des Entschließungsantrages der Bayerischen Staatsregierung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit. "Die zuständigen Ausschüsse im Bundesrat haben jetzt die große Chance, das Arbeitszeitrecht endlich an die moderne Arbeitswelt anzupassen. Die aktuellen Arbeitszeitregelungen stammen aus den 70er- und 80er-Jahren und sind schlichtweg überholt", sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Die Forderungen der Bayerischen

IB unterstützt Klima-Streik am Freitag / Freistellung für Mitarbeiter*innen / Bundesweit rund 1500 Mitstreiter*innen

Frankfurt am Main (ots) - Rund 1500 Mitarbeiter*innen des IB werden sich morgen bundesweit am Klima-Streik beteiligen. Auch der Vorstand des IB unterstützt die Aktion: Mitarbeiter*innen, die zu einer der zahlreichen Demonstrationen gehen wollen, werden zwei bezahlte Arbeitsstunden gutgeschrieben. Mit seinem Umweltmanagement und den zentralen und dezentralen Aktivitäten im gesamten IB zum Umwelt- und Klimaschutz trägt der IB bereits dazu bei, dass so wenig Ressourcen wie möglich verbraucht werden. So werden seit

Schummer: Notwendiges Signal für mehr Fairness in der Paketbranche

Berlin (ots) - Nachunternehmerhaftung schützt Beschäftigte, Mitbewerber und Vor-Ort-Handel vor Nachteilen Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Nachunternehmerhaftung bei Paketdiensten beschlossen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Uwe Schummer: "Mit der Einführung der Nachunternehmerhaftung für nicht geleistete Sozialabgaben in der Paketbranche begegnen wir Missständen, die bei Teilen der Branche festzustellen sind.

Textilbranche legt Fortschritte bei der Nachhaltigkeit offen / Erstmalig müssen alle Mitglieder des Textilbündnisses Erfolge nachweisen

Berlin (ots) - In ihren Fortschrittsberichten legen erstmals alle 98 berichtspflichtigen Mitglieder im Textilbündnis offen, was sie tatsächlich im Jahr 2018 erreicht haben, um menschenwürdige Arbeitsbedingungen, Umweltschutz und faire Löhne in ihrer Lieferkette durchzusetzen. Zudem haben alle Mitglieder Maßnahmenpläne (Roadmaps) für 2019 vorgelegt, in denen sie neue Aktivitäten zur Umsetzung der Bündnisziele beschreiben. Bisher haben 86 Fortschrittsberichte und 89 Roadmaps die externe Prüfung erfolgreich durchlaufen.

Die meisten Geschäftsreisenden halten sich nicht an EU-Pflicht der A1-Bescheinigung / Regelung ist lästig und teuer

Neu-Isenburg (ots) - Eine Regelung, die viel kostet und an die sich ohnehin nur wenige halten: Gerade einmal jeder vierte Geschäftsreisende (27 Prozent) in Europa denkt bei einer Reise ins europäische Ausland immer an die eigentlich erforderliche A1-Bescheinigung. Dies zeigt eine Umfrage von AirPlus International, einem führenden internationalen Anbieter von Lösungen für das tägliche Management von Geschäftsreisen. Eine solche A1-Bescheinigung ist als Nachweis der Sozialversicherung im Heimatland vorgeschrieben und soll

Auftakt zu gemeinsamer Tariflösung für die Warenhäuser / „Gleiche Arbeit muss auch gleich entlohnt werden“ / Standort- und…

Köln/Essen (ots) - Am 6. August haben sich bei einem gemeinsamen Informationstermin der Arbeitgeberseite erstmals Vertreter der Bundestarifkommissionen der Gewerkschaft ver.di für Karstadt und Galeria Kaufhof zusammen getroffen. Die Verhandlungsgruppe von Karstadt und Kaufhof auf Arbeitgeberseite hat im Zuge dieses Termins auf das Gehaltsgefälle zwischen den Unternehmen hingewiesen und dem Sozialpartner ver.di ein Angebot zur Angleichung der Entgelte unterbreitet. "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das Gleiche

Landwehr Software unterstützt Petition: Textformerfordernis statt Schriftformerfordernis

Wietmarschen-Lohne (ots) - Mit einer Online-Petition ruft das Kölner Zeitarbeitsunternehmens StaffRent zu mehr Umweltbewusstsein auf. Die Firma Landwehr Computer und Software GmbH unterstützt die Aktion mit dem Ziel, 50.000 Unterschriften zu sammeln. Hintergrund der Petition ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), das seit 2017 zwingend die Schriftform inklusive Originalunterschrift auf Papier bei Arbeitnehmerüberlassungsverträgen vorschreibt. Wird ein solcher Vertrag nicht auf diese Weise geschlossen, ist