Weniger Zeitdifferenzen – Arzneimittelverfügbarkeit besser abstimmen
Berlin (ots) - Anlässlich der derzeit geführten Debatte um den Sonderfall einer Patientenversorgung mit noch nicht in der EU zugelassenen Arzneimitteln sagt BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen:
"Alle Beteiligten sollten sich erinnern, dass Patienten aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ("Nikolausurteil") bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung unter bestimmten gesetzlich definierten Voraussetzungen einen Versorgunganspruch gegenüber ihrer Krankenkasse auch dann haben, wenn das Arzneimittel!-->…