Faire Vergütung gefordert: GEMA klagt gegen Suno Inc.
DIE GEMA KLAGT GEGEN SUNO INC., EINE AMERIKANISCHE ANBIETERIN VON KI-GENERIERTEN AUDIOINHALTEN. SIE WIRFT DEM UNTERNEHMEN VOR, GESCHÜTZTE AUFNAHMEN WELTBEKANNTER SONGS AUS DEM REPERTOIRE DER GEMA IN DEM TOOL VERARBEITET ZU HABEN, OHNE DAFÜR EINE VERGÜTUNG ZU ZAHLEN. DAS KI-TOOL ERZEUGTE IN ZAHLREICHEN FÄLLEN AUDIOINHALTE, DIE DEN ORIGINALSONGS WIE "FOREVER YOUNG", "ATEMLOS", "DADDY COOL", "MAMBO NO. 5" ODER "CHERI CHERI LADY" ZUM VERWECHSELN ÄHNLICH SIND.
Die GEMA hat am 21. Januar 2025 eine Klage gegen die!-->…