Stattliche Steuererstattung für ledige Riester-Sparer / LBS-Tipp: Wohn-Riester-Beiträge steuerlich geltend machen
Potsdam (ots) - Riester-Verträge werden vom Staat auf zwei verschiedene Arten gefördert. Sparer profitieren neben den staatlichen Zulagen auch von Steuervorteilen. Mit Wohn-Riester fördert der Staat die beliebteste private Altersvorsorge, die eigenen vier Wände. Neben 175 Euro Grundzulage und bis zu 300 Euro Zuschuss für jedes Kind können viele Sparer außerdem mit einer jährlichen Steuererstattung rechnen. Die förderfähigen Ausgaben für die Altersvorsorge werden in der Steuererklärung als Sonderausgaben berücksichtigt!-->…