Umsetzung des Fernpass-Pakets ist kein Ausbau der Infrastruktur
Land Tirol sagt klar NEIN zu neuer Transitroute
* EHRENAMTLICHE RECHTSSERVICESTELLE DER ALPENKONVENTION GEHT VON PRAXISFERNEN ANNAHMEN AUS
* EU-RECHTSEXPERTE OBWEXER: „UMSETZUNG DES FERNPASS-PAKETS ENTSPRICHT DEN BESTIMMUNGEN DES VERKEHRSPROTOKOLLS DER ALPENKONVENTION“
* KEINE KAPAZITÄTS- ODER LEISTUNGSSTEIGERUNG DURCH FERNPASSTUNNEL UND ZWEITE RÖHRE LERMOOSER TUNNEL
* FERNPASSSTRASSE WIRD AUCH NACH DEM BAU DES FERNPASSTUNNELS NICHT ZU EINER „HOCHRANGIGEN STRASSE“
* POSITION DES LANDES TIROL DURCH!-->!-->!-->…