Rechnung mehr als doppelt so hoch wie Kostenschätzung per WhatsApp: AK verhalf einem Konsumenten zu seinem Recht
EIN AK-MITGLIED AUS DEM BEZIRK FREISTADT BEAUFTRAGTE EIN UNTERNEHMEN MIT INSTALLATIONSARBEITEN. ZUVOR ERHIELT ER EINEN KOSTENVORANSCHLAG PER WHATSAPP ÜBER 170 BIS 300 EURO JE NACH ZEIT UND MATERIALAUFWAND. DANN DIE UNANGENEHME ÜBERRASCHUNG: EINE RECHNUNG ÜBER 601,92 EURO FLATTERTE INS HAUS. DAVON BEZAHLTE ER FÜR DIE ERBRACHTEN ARBEITEN 200 EURO. DEN REST KLAGTE DAS UNTERNEHMEN EIN. MIT DER UNTERSTÜTZUNG DER AK OBERÖSTERREICH ERHIELT DER KONSUMENT RECHT. DIE KLAGE WURDE ABGEWIESEN.
Ein AK-Mitglied aus dem Bezirk!-->…