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Denkmal

Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform nimmt keine Rücksicht auf das bauliche Kulturerbe

Berlin (ots) - Der Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Scholz zur Grundsteuerreform droht zur erheblichen Belastung privater Denkmaleigentümer zu führen. Selbst Jahrhunderte alte Baudenkmäler sollen wie normale Gebäude des Baujahrs 1948 behandelt werden. "Historische Baudenkmäler sind aber typischerweise weit älter, mitunter mehrere Jahrhunderte. Dies führt zu einem stark erhöhten Unterhaltungs-, Erhaltungs- und Sanierungsaufwand und beschränkt die Nutzungsmöglichkeiten", kritisiert Hubertus v. Dallwitz,