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Elektrokleinstfahrzeuge

Mit dem Kauf eines E-Scooters besser noch warten / Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge noch nicht verabschiedet

Coburg (ots) - - E-Scooter müssen Vorgaben erfüllen, um öffentlich genutzt werden zu dürfen: Welche, hat der Gesetzgeber noch nicht festgelegt - Fahrzeuge mit Betriebserlaubnis bekommen dann ein "Typenschild" - Daran ist für Käufer dann leicht erkennbar, ob ein E-Scooter die Vorgaben erfüllt E-Scooter stehen kurz vor der Straßenzulassung. Gut möglich, dass einige Modelle, die derzeit im Handel erhältlich sind, gar nicht auf Straße oder Gehweg dürfen. Denn dafür müssen die E-Flitzer Vorgaben aus der