Steuerliche Forschungsförderung wird umgesetzt
Berlin (ots) - Bescheinigungsstelle nimmt Arbeit auf
Forschende Unternehmen können jetzt ihre Forschungsvorhaben zertifizieren lassen. Bevor die steuerliche Forschungszulage beim Finanzamt beantragt werden kann, prüft eine fachkundige Stelle, ob das Vorhaben dem Forschungs- und Entwicklungsbegriff des Gesetzes entspricht. Hierüber stellt die "Bescheinigungsstelle Forschungszulage" (BSFZ) einen Bescheid aus, an den das Finanzamt gebunden ist.
Unter www.bescheinigung-forschungszulage.de!-->…