VKI: Gesetzwidrige Klausel bei der Erhöhung des Heimentgelts
Angehörige erhält zu viel gezahltes Entgelt zurück
Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums für einen Heimbewohner auf Rückzahlung von Heimentgelterhöhungen geklagt. Das Landesgericht (LG) Wels beurteilte die der Entgelterhöhung zugrundeliegende Vertragsklausel als zu unbestimmt und damit als rechtswidrig. Die Preiserhöhungen auf Grundlage dieser Klausel sind somit unwirksam und der Differenzbetrag muss zurückgezahlt werden. Das Urteil ist!-->!-->!-->…