VSV/Kolba: Ischgl 2020 – Beschwerde an EGMR und Staatshaftung
OGH-Entscheidung muss überprüft werden
Der Verbraucherschutzverein (VSV) will die Abweisung der Amtshaftungsklagen der Ischgl-Opfer durch den Obersten Gerichtshof (OGH) im Zusammenhang mit dem Multiorganversagen in Ischgl im Jahr 2020 nicht einfach hinnehmen und unterstützt nun eine Beschwerde eines Betroffenen an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sowie eine Staatshaftungsklage beim Verfassungsgerichtshof.
„Wir wollen die Entscheidung des OGH gerade im Hinblick auf die Menschenrechte!-->!-->!-->…