Anerkennung von Jugendschutzprogrammen / FSM hat ihren Beurteilungsspielraum bei der Bewertung von JusProg nicht überschritten
Berlin (ots) - Die Gutachterkommission der FSM hat am 1. März 2019 entschieden, dass die neue Version des Jugendschutzprogramms JusProg die gesetzlichen Anforderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) erfüllt. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in ihrer Sitzung vom 15. Mai 2019 nun beschlossen, dass die FSM mit dieser Entscheidung die rechtlichen Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschritten haben soll und die Anerkennung daher unwirksam sei. Nach Überzeugung der FSM ist diese Entscheidung!-->…