Ungerecht: Keine Heimopferrente für kirchliche Missbrauchsopfer
Verfassungsgerichtshof will erst gar nicht prüfen. Ungleichbehandlung gegenüber Heimopfern bleibt aufrecht. Jetzt soll EGMR entscheiden.
Graz, Wien (OTS) - Es bleibt dabei: der VfGH will den Antrag auf Heimopferrente eines Opfers sexueller Gewalt in einer Pfarre nicht prüfen. Somit wird Markus (Name geändert) weiterhin alleine für sein schwieriges Leben aufkommen müssen. Er war 1980 während des Firmunterrichts von Pfarrer Johannes S. in einer kleinen oststeirischen Gemeinde sexuell missbraucht worden.!-->!-->!-->…