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JusProg

Aktuelle KJM-Entscheidung bedeutet Rückschritt für den Jugendmedienschutz

Berlin (ots) - Der VAUNET - Verband Privater Medien bedauert die gestrige Entscheidung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), dem Jugendschutzprogramm des JusProg e.V. die Anerkennung abzusprechen. Die KJM hatte beschlossen, die von der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimediadienste (FSM) ausgesprochene Anerkennung des Jugendschutzprogrammes für unwirksam zu erklären. Mit ihrem Beschluss stellt die KJM die Weiterentwicklung des technischen Jugendmedienschutzes und den hohen Stellenwert der regulierten

Anerkennung von Jugendschutzprogrammen / FSM hat ihren Beurteilungsspielraum bei der Bewertung von JusProg nicht überschritten

Berlin (ots) - Die Gutachterkommission der FSM hat am 1. März 2019 entschieden, dass die neue Version des Jugendschutzprogramms JusProg die gesetzlichen Anforderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) erfüllt. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in ihrer Sitzung vom 15. Mai 2019 nun beschlossen, dass die FSM mit dieser Entscheidung die rechtlichen Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschritten haben soll und die Anerkennung daher unwirksam sei. Nach Überzeugung der FSM ist diese Entscheidung