Eingriff in die Unschuldsvermutung in Berichten über Asylwerber
Nach Ansicht des Senats 2 des Presserats verstoßen die im März 2024 veröffentlichten Beiträge „Grausamer Fund in Wien: Mädchen (14) tot“, erschienen auf „krone.at“, „Missbrauchs-Krimi: Kind tot“, erschienen in der „Kronen Zeitung“, und „Nach Tod von Mädchen: ‚Hörte höhnisches Lachen‘“, erschienen auf „krone.at“, sowie „14-Jähriges Mädchen tot in Simmering aufgefunden“, erschienen auf „oe24.at“, gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse.
In den Artikeln wird darüber berichtet, dass eine 14-jährige einen!-->…