Konsumentin sollte 11.400 Euro an ihre Versicherung zurückzahlen: AK half ihr und rät zu pünktlicher Zahlung von Prämien
WEIL SIE NACH ANSICHT IHRER KFZ-VERSICHERUNG MIT DEN PRÄMIENZAHLUNGEN IM VERZUG WAR, SOLLTE EINE KONSUMENTIN AUS LEONDING NACH EINEM VERKEHRSUNFALL FÜR DEN SCHADEN AM GEGNERISCHEN AUTO SELBST AUFKOMMEN. AUS SICHT DER AK WAR DAS UNZULÄSSIG, WEIL DER VERZUG DADURCH ZUSTANDE KAM, DASS DIE VERSICHERUNG DIE ZAHLWEISE EINSEITIG VON MONATLICH AUF VIERTELJÄHRLICH UMGESTELLT HATTE.
Eine Konsumentin aus Leonding schloss für ihr Auto eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit monatlicher Prämienzahlung ab. Als die Prämie nicht wie!-->…