Landgericht Hamburg verurteilt Volkswagen zur Rücknahme eines Audi A6 ohne dass die Klägerin eine Nutzungsentschädigung zu zahlen hat
Köln (ots) - In einem bereits im März vom Landgericht Hamburg gefällten Urteil wurde die Volkswagen AG zur Rücknahme eines Audi A6 Avant mit 2.0l-Betrugsmotor verurteilt (Urteil vom 19.03.2019, Az: 310 O 4/18). Das Besondere an dieser Entscheidung ist, dass die Klägerin für ihre gefahrenen Kilometer keine Nutzungsentschädigung zu zahlen hat.
Die Klägerin machte aus einem Kaufvertrag, den sie im Jahr 2012 direkt mit dem beklagten Konzern geschlossen hat, Gewährleistungsansprüche geltend, indem sie vom Kaufvertrag!-->…