Bundestag beschließt „0,25-Prozent-Regel“ für Elektro-Dienstfahrzeuge
Berlin (ots) -
- Die Bundesregierung will im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030
das Leasing von Elektro-Dienstfahrzeugen sowie die betriebliche
Nutzung von Fahrrädern fördern.
- Ab dem 1. Januar 2020 wird die Bemessungsgrundlage der
Dienstwagensteuer für Elektrofahrzeuge noch einmal halbiert auf ein
Viertel des Listenpreises (so genannte "0,25 Prozent-Regel"). Der
BVZF kritisiert, dass Dienstfahrräder bei der Regelung nicht explizit
erwähnt sind. Das muss dringend nachgeholt werden. Die Bundesregierung hat!-->…