WKÖ-Schön: Verbandsklage stellt tragfähigen Kompromiss dar
Zivilprozess muss fair ausgestaltet bleiben – es gilt, Prozessrechte beklagter Unternehmer:innen zu wahren
Der Nationalrat hat heute, Freitag, das Umsetzungsgesetz zur EU‑Verbandsklagenrichtlinie beschlossen. Klagebefugt sind demnach nur sogenannte „Qualifizierte Einrichtungen“. Sie erhalten, neben den schon seit Jahren bekannten Unterlassungsklagen, in Österreich erstmals die gesetzliche Möglichkeit, für Verbraucher:innen eine kollektive Klage auf Abhilfe gegen Unternehmen anzustrengen, mit der etwa!-->!-->!-->…