Arbeitsgericht: Ehemaliger Schulleiter darf Berliner Ballettschule nicht mehr führen
Berlin (ots) - rbb24 Recherche exklusiv:
Entscheidung des Arbeitsgerichts: Ehemaliger Schulleiter darf Ballettschule nicht mehr führen / Kündigung ist trotzdem unwirksam
Im Zusammenhang mit dem Berliner Ballettschulskandal hat das Berliner Arbeitsgericht eine erste Entscheidung getroffen: Der ehemalige Leiter der Staatlichen Ballettschule und Schule für Artistik Berlin (SBB), Ralf Stabel, darf nicht länger als Schulleiter eingesetzt werden. Dennoch ist die gegen ihn von der Senatsschulverwaltung ausgesprochene!-->…