Pflegegeld für demenzkranke Frau abgelehnt: AK klagte erfolgreich gegen Bescheide der PVA
DA SIE MIT DEN FOLGEN EINER DEMENZIELLEN ERKRANKUNG ZU KÄMPFEN HAT, BEZOG EINE 87-JÄHRIGE FRAU AUS DEM BEZIRK BRAUNAU PFLEGEGELD DER STUFE 2. DA SICH DER GESUNDHEITSZUSTAND JEDOCH VERSCHLECHTERTE, WURDE EIN ANTRAG AUF HÖHERES PFLEGEGELD GESTELLT. DIE PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT (PVA) LEHNTE EINE ERHÖHUNG JEDOCH AB UND SETZTE DAS PFLEGEGELD WEITERHIN AUF STUFE 2 FEST. DARAUFHIN WANDTE SICH DIE TOCHTER AN DIE AK, WELCHE DEN FALL VOR GERICHT BRACHTE. MIT ERFOLG: DIE PVA MUSS NUN DAS ANGEMESSENE PFLEGEGELD ZAHLEN.
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