„Die Finanzierung der Versorgung von Berufsunfällen darf nicht von den Unternehmen auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden“
DER STÄNDIGE RUF DER UNTERNEHMER, DIE LOHNNEBENKOSTEN ZU SENKEN, HAT AUCH FATALE AUSWIRKUNGEN AUF DIE UNFALLVERSICHERUNG. SO WURDEN IN DEN LETZTEN JAHREN MEHRMALS WICHTIGE SOZIALSTAATSBEITRÄGE GEKÜRZT, ETWA DER UNFALLVERSICHERUNGSBEITRAG 2014 VON 1,4 AUF 1,3 PROZENT HERABGESETZT, 2019 AUF 1,2 UND 2023 AUF 1,1 PROZENT. „Eine klare Fehlentwicklung. Die Unternehmer sind verantwortlich dafür, dass Arbeitsplätze sicher sind und Arbeitsunfälle sowie Berufskrankheiten auch behandelt werden“, SAGT AK-PRÄSIDENT ANDREAS STANGL.!-->…