Stichtag 31. Juli: Wer die Steuererklärung zu spät abgibt, muss zahlen
Neustadt a. d. W. (ots) - Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung ist seit 2019 der 31. Juli. Spätestens dann muss die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt sein. Sonst drohen Verspätungszuschlag, Zwangsgeld oder gar die Steuerschätzung. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) mit den Details.
Grundsätzlich gilt: Durch eine Gesetzesänderung ist es seit 2019 deutlich schwieriger, eine Fristverlängerung zu beantragen. Die Finanzbeamten verlängern die Abgabefrist für die Steuererklärung!-->…