Arbeitsunfähigkeitsfeststellung bei Menschen mit Behinderung erst mit 25 Jahren
Nationalrat beschließt Änderung einstimmig
Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Menschen mit Behinderung darf künftig erst im Alter von 25 Jahren erfolgen. Das hat der Nationalrat heute einstimmig beschlossen. Junge Menschen mit Behinderung haben damit länger Anspruch auf die Services des AMS, wie Vermittlungs- und Schulungsangebote.
Ebenfalls beschlossen haben die Abgeordneten Erleichterungen bei der Beschäftigungsbewilligung für Buslenker:innen aus dem Ausland. Auch der Aufenthalt für!-->!-->!-->…