eGovernment-Preis für erste Blockchain-Kooperation in der Justiz / Bundesnotarkammer und Bayerisches Justizministerium entwickeln digitales…
Berlin (ots) - Bis heute werden notarielle Vollmachten und gerichtliche Erbscheine ausschließlich in Papierform ausgestellt. Verlieren sie ihre Gültigkeit, muss die Papierurkunde zurückerlangt oder notfalls durch eine gerichtlich bewilligte öffentliche Bekanntmachung für kraftlos erklärt werden. Dieser Prozess nimmt nicht selten mehrere Wochen in Anspruch, in denen die Vollmachten und Erbscheine weiterhin im Umlauf sind. "In dieser Zeit besteht eine gewisse Missbrauchsgefahr", erklärt Prof. Dr. Jens Bormann, Präsident!-->…