ÖVP keine Familienpartei mehr: Kindertöten vor der Geburt nun am LKH Bregenz möglich
_Es war einmal_ eine Zeit in Vorarlberg, da das Gesetz die Moral widerspiegelte. In der Verfassung Vorarlbergs heißt es: _Das Land bekennt sich zum Schutz des Lebens_. (Artikel 7). In Übereinstimmung damit hieß es vonseiten des Landeshauptmanns Wallner über Jahre konsequent: Abtreibungen sind nicht Teil des Gesundheitswesens, somit bleiben sie auch aus öffentlichen Gesundheitseinrichtungen draußen. Nachvollziehbar: Ein Kind ist keine Krankheit, eine Schwangere bedarf keiner „Heilung“. Trotzdem werden nun am Bregenzer!-->…